Gladbeck. Der Betriebshof Gladbeck ist wegen des Coronavirus’ geschlossen. Aber Rest- und Bioabfälle sowie Papier werden ohne Einschränkung gesammelt.
Um in der aktuellen Krise durch das Coronavirus die Leistungen für die öffentliche Daseinsvorsorge wie Abfallentsorgung und Bestattungen aufrecht erhalten zu können, hat der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) seinen Wertstoffhof bis auf weiteres geschlossen. Bei der haushaltsnahen Sammlung der Restabfälle, Bio- und Papierabfälle gibt es allerdings keinerlei Einschränkungen.
Gladbeck: Die Bürger vereinbaren mit dem ZBG einen Abholtermin
Planmäßig leert der ZBG nach eigenen Angaben die Abfallbehälter. Auch Sperrmüllabholungen, die nicht aufschiebbar sind, beispielsweise bei Sterbefällen und Umzügen, werden nach Terminvereinbarung durchgeführt.
„Dem ZBG ist bewusst, dass durch das Kontaktverbot in vielen Haushalten die Zeit genutzt wurde, um mal wieder richtig aufzuräumen. Nun stehen wahrscheinlich alte Möbel oder andere große Sperrmüllteile in den Kellern und Garagen und warten auf die Entsorgung“, heißt es. Der Betriebshof bietet bis auf weiteres zusätzliche Sperrmülltermine an. Gerne können Termine von einem auf den anderen Tag vereinbart werden. Die Terminvereinbarung soll jedoch bitte telefonisch unter der Sperrmüllhotline 02043 / 992467 erfolgen.
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Ablaufen soll der Service folgendermaßen: Bürgerinnen und Bürger rufen an, der Termin wird für den darauffolgenden Tag vereinbart. Dabei wird abgefragt, was zu entsorgen ist. Name und Telefonnummer für eventuelle Nachfragen müssen angegeben werden. Werden Termine für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt vereinbart, bittet der ZBG, einen Tag vor dem Abholungstermin beim Wertstoffhof, auch wieder unter der Sperrmüllhotline telefonisch nachzufragen, ob der Termin gehalten werden kann.
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Zum Sperrmüll zählen sperrige Abfälle wie Möbel, Matratzen, Teppiche, Fahrräder und Elektrogroßgeräte. Nicht zum Sperrmüll gehören Altreifen, Bauschutt und Bauabfälle, Fenster, Türen, Zäune, Pergolen und Gartenhölzer. Der ZBG bittet, auch keine Kartonagen oder schadstoffhaltige Abfälle dazuzustellen, sondern diese Abfälle aufzubewahren und erst bei Wiedereröffnung des Wertstoffhofes anzuliefern.