Gladbeck. Die Stadtverwaltung gibt keine besonderen Quoten vor. Berufstätige oder alleinerziehende Eltern werden aber stärker berücksichtigt.

Aktuell stehen 314 Kinder auf der Warteliste des Amtes für Jugend und Familie der Stadt, die nicht mit einem Kitaplatz in Gladbeck versorgt werden konnten. „Es sind 180 Kinder im Alter unter drei Jahren und 134 Kinder ab einem Alter von drei Jahren“, teilt David Hennig von der Pressestelle der Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Laut Gesetz haben alle Kinder ab einem Jahr einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

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Bedauerlicherweise könne derzeit in Gladbeck – wie auch in vielen anderen Städten – nicht allen Kindern ein Kita-Platz angeboten werden, so Hennig weiter. Durch das gestartete Sofort-Ausbauprogramm will die Stadtverwaltung bis Ende 2021 sukzessive weitere 200 Plätze schaffen. „Voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres soll die erste Container-Kita an der Uhlandstraße mit 75 Plätzen in Betrieb gehen“, so Hennig.

Die Kita-Träger sind in ihrer Entscheidung frei, nach welchen Kriterien sie Kinder aufnehmen

Je nach Träger und Kita würden unterschiedliche Kriterien angewendet, die über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheiden. Hennig: „Die Berufstätigkeit der Eltern oder eines alleinerziehenden Elternteils ist immer ein wichtiges Kriterium.“ Die Träger seien aber in der Entscheidung frei, bestimmte Kinder beispielsweise wegen einer Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde oder dem Trägerverein der Kita vorrangig aufzunehmen. „Ein weiteres wichtiges Kriterium ist auch die Geschwisterkindregelung, durch die es Eltern möglichst nicht zugemutet werden soll, zwei verschiedene Kitas für ihre Kinder aufsuchen zu müssen.“

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Allgemein vorgegebene „Aufnahmequoten“, bezogen auf eine Durchmischung der Kita-Gruppen, etwa mit bestimmten Anteilen von Kindern mit oder ohne Migrationshintergrund, gebe es seitens der Stadtverwaltung nicht. Der katholische Kita-Zweckverband im Bistum Essen achte bei der Platzbelegung aber auf eine Durchmischung seiner Gruppen. „Der Maximalwert von aufgenommenen Kindern mit Migrationshintergrund liegt bei etwa 50 Prozent“, so David Hennig. Bei der AWO und der Stadt gebe es keine geplante Auswahl zur Durchmischung der Gruppen. Die Kita-Gruppen müssten demnach eigentlich die Anteile der im dortigen Umfeld lebenden Bevölkerung widerspiegeln. „In den städtischen Einrichtungen versorgen wir bei der Kitaplatzvergabe wertneutral ohne Religions-, Nationalitäts- oder Sprachzugehörigkeit der Kinder“, unterstreicht Hennig.