Gladbeck. Bei der Hilfe von Alleinerziehenden sieht sich die Verwaltung zu wenig unterstützt. Eltern zahlen zudem nur geringen Teil der Leistungen zurück.
Die Stadt Gladbeck hat im vergangenen Jahr 773.848 Euro Unterhaltsvorschuss zahlen müssen. Auch wenn diese Summe im Vergleich zu 2018 (780.275 Euro) leicht rückgängig war, wurde jetzt im Sozialausschuss von Politik und Verwaltung erneut die aktuelle Rechtslage kritisiert.
Denn: Seit 2017 haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Unterhaltsvorschuss und nicht mehr, wie bis dahin, nur bis zum zwölften Lebensjahr. Zudem wurden die Sätze erhöht. „Das ist eine richtige und wichtige Sozialmaßnahme“, so Sozialdezernent Rainer Weichelt. Dennoch: Die Stadt fühlt sich mit daraus resultierenden Mehrkosten von Bund und Land alleingelassen.
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Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen das Kind eines alleinerziehenden Elternteils einen Unterhaltsvorschuss als staatliche Sozialleistung erhält. Mit dem Vorschuss wird der alleinerziehende Elternteil – meist die Mutter – finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil nicht bekannt oder verstorben ist – oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt. „Der Staat hat schließlich ein Interesse daran, dass ein Kind gut aufwachsen kann“, so Weichelt.
Stadtverwaltung rechnet mit weiterer Erhöhung der Ausgaben
Mit der Ausweitung der Fallzahlen ist auch die Kostenübernahme neu geregelt worden. Die Mehrbelastung der Kommunen wird durch eine höhere Beteiligung von Bund und Land abgefedert. Die Kommune zahlt seitdem 30 Prozent, nicht wie noch bis 2017, 50 Prozent. Dennoch übersteigt die höhere Anzahl an Berechtigten den Effekt der höheren Kostenübernahme durch Bund und Land und so liegen die Ausgaben für die Stadt Gladbeck im vergangenen Jahr um 246.799 Euro höher als noch vor der Gesetzesänderung 2016.
Großteil der leistungsberechtigten Kinder lebt bei der Mutter
„Das Unterhaltsvorschussgesetz ist in den 1980er Jahren aufgrund von steigenden Scheidungszahlen eingeführt worden“, so Sozialdezernent Rainer Weichelt zur WAZ.
Im vierten Quartal 2019 bekamen 964 Familien in Gladbeck Unterhaltsvorschuss. Ende 2018 war die Zahl ähnlich hoch, sie lag bei 990. Von den leistungsberechtigten Kindern lebten damals 905 bei ihrer alleinerziehenden Mutter und 85 beim Vater. Diese Werte für 2019 hat die Stadtverwaltung noch nicht ermittelt.
Die Stadtverwaltung rechnet mit einer weiteren Erhöhung der Ausgaben, da die Sätze der Leistungen zum 1.1.2020 angehoben wurden. Hinzu kommt, dass auch die Summe um 80 Euro erhöht wurde, die Unterhaltspflichtige für sich behalten dürfen, um ihr eigenes Existenzminium zu sichern. „Da eine Vielzahl der Unterhaltsschuldner über ein sehr geringes Einkommen verfügen, ist hier ebenfalls mit hohen Einnahmeverlusten zu rechnen“, heißt es aus der Verwaltung.
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Die Alt-Fälle verbleiben nach wie vor bei der Kommune
Seit Juli 2019 übernimmt das Land zentral die Geldeintreibung bei den zumeist säumigen Vätern. Aber: Nur für Erst-Fälle. Die Alt-Fälle verbleiben bei der Stadt. Und: „Wenn ein Elternteil nach etwa zehn Jahren erneut einen Antrag stellt, ist nach wie vor die Kommune zuständig“, erklärt Marcel Hädrich, im Amt für Soziales und Wohnen als Sachgebietsleiter unter anderem für den Unterhaltsvorschuss zuständig. „Die Masse der zu Bedienenden schmilzt peu a peu, allerdings nur sehr langsam“, sagt der Sozialdezernent.
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Die öffentliche Hand versucht, den Vorschuss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück zu bekommen.„Die Rückholquote liegt bei 15 Prozent, das ist sehr wenig“, sagt Weichelt und begründet diese Zahl mit der sozialen Lage Gladbecks. „Das liegt auch daran, dass viele Männer das Geld nicht zurückzahlen können, da sie Hartz IV empfangen.“ Oder, weil sie so wenig verdienen, dass sie nicht den Unterhalt für ihre zwei oder drei Kinder leisten können. „Es gibt auch einige, die sich weigern, zu zahlen.“ Die Rückholquote hat sich im Vergleich zu 2016 (9,95 Prozent) jedoch verbessert. Als Gründe sieht die Verwaltung zum einen eine gute Arbeitsmarktlage und zum anderen, dass inzwischen Kinder bis 18 Jahren einen Anspruch haben und so davon ausgegangen wird, dass deren Eltern länger im Berufsleben sind und demnach mehr verdienen als Eltern von kleineren Kindern.