Gladbeck. Kreisweit Kontrollen zur Bekämpfung der Diebstahls- und Straßenkriminalität. Polizei findet verbotenes Messer bei einer Überprüfung in Gladbeck.

Im Kreis Recklinghausen hat die Polizei einen Fahndungs- und Kontrolltag im Sinne der „Aachener Erklärung“ durchgeführt. Zur Bekämpfung der Einbruchs- und Straßenkriminalität wurden am Mittwoch kreisweit Fahrzeuge und Personen kontrolliert. Bei einer Überprüfung in Gladbeck wird ein verbotenes Messer entdeckt.

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Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hatten im Oktober 2016 gemeinsame Maßnahmen in der „Aachener Erklärung“ beschlossen. Durch die Kontrollen soll der Druck auf reisende Täter erhöht werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und mobile Täter können auf ihren Reisewegen in den Fokus genommen werden. Die Überprüfungen fanden im ganzen Zuständigkeitsbereich der Kreispolizei an insgesamt 27 unterschiedlichen Stellen statt.

Verbotenes Messer bei einem auffälligen Mann in Gladbeck entdeckt

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Bei gezielten Verkehrskontrollen sind den Beamtinnen und Beamten einige Tatverdächtige und Temposünder aufgefallen. Zwei Männer machten unter anderem auf sich aufmerksam, weil sie zwei Polizistinnen in der Stadt Gladbeck mit abfälligen Blicken bedachten. Als die Beamtinnen die Männer kontrollierten, fanden sie bei einem der beiden, einem 20-Jährigen, ein verbotenes Einhandmesser. Die Polizei stellte die Waffe sicher. Der Mann, der in Bottrop wohnt, bekam eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Eine 23-jährige Autofahrerin aus dem Märkischen Kreis wurde in der Stadt Dorsten in einer 70 km/h-Zone mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h gemessen und wird demnächst auf ihren Führerschein einen Monat verzichten müssen. Ihr drohen ein Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkte im Zentralregister.

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Insgesamt wurden 386 Personen überprüft und 363 Autos kontrolliert. Zwei Personen hatten einen Haftbefehl und wurden festgenommen. Ein weiterer Mann wurde vorläufig festgenommen, weil der Verdacht bestand, dass er sich illegal in Deutschland aufhält. Dieser Verdacht bestätigte sich bei den Ermittlungen nicht. Insgesamt 479 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wurden gegen Verkehrssünder, wegen zu schnellen Fahrens geschrieben, 18 Ordnungswidrigkeiten wegen sonstiger Verstöße festgestellt. Zwei Fahrer hatten keinen gültigen Führerschein. Bei mehr als 30 kontrollierten Kleintransportern fanden die Beamten in vier Fällen Ladung, die nicht gesichert war und mussten weitere sieben Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder Sozialvorschriften ahnden.