Gladbeck. Die Polizei hat strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Die Critical-Mass-Radler lassen sich nicht abschrecken. Nächste Tour am 20. Dezember.
Aus Sicht der Mitfahrenden ist auch die dritte Radtour der Critical-Mass-Bewegung durch Gladbeck erfolgreich verlaufen. Mehr als 40 Radlerinnen und Radler haben sich am Treffpunkt Willy-Brandt-Platz vor dem Rathaus Freitagabend eingefunden, um dann gemeinsam im geschlossenen Verband durch die Innenstadt in Richtung Maschinenhalle Zweckel und zurück zum Ausgangspunkt zu fahren. Ratsfrau Simone Steffens (Grüne) geht davon aus, „dass sich die Aktionsform auch in Gladbeck weiter etabliert“ (jeden dritten Freitag des Monats). Die nächste Fahrt wird demnach, kurz vor dem Weihnachtsfest am 20. Dezember, eine Adventstour.
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„Die Fahrt ist ohne Zwischenfälle harmonisch geendet“, so die Fraktionsvorsitzende, die mit weiteren Parteifreunden selbst als Sympathisantin mitradelte.
Die Polizei habe den Radlerverband gut und freundlich begleitet und auch Straßenkreuzungen abgesichert. Angesprochene Teilnehmer, wie sie auch, hätten den Polizeibeamten wieder verdeutlicht, „dass es keinen Veranstaltungsleiter gibt, ebensowenig eine geplante Fahrtstrecke“, so Simone Steffens. Sondern nur gleichgesinnte Radler, die mit der Tour auf ihr Recht, „neben dem Kraftfahrzeugverkehr gleichberechtigte und umweltfreundliche Teilnehmer des Straßenverkehrs zu sein“, hingewiesen haben.
Für die Polizei hat das Treffen einen organisierten Veranstaltungscharakter
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Die Polizei sieht das anders. Der organisierte Teff habe Veranstaltungscharakter und müsse laut Versammlungsrecht angemeldet werden, so Andreas Wilming-Weber, Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Recklinghausen. Aus diesem Grund habe es ja bereits eine Vorladung zweier Beschuldigter gegeben. Darunter der Gladbecker Grüne Georg Laacks und ein weiterer Parteifreund.
Er überlege noch, ob er den Termin wahrnehme, hatte Laacks die WAZ informiert. Sein Parteifreund schaltete einen Rechtsanwalt ein. Der zunächst Akteneinsicht verlangt habe, „was seinem Mandanten konkret vorgeworfen wird“. Das Ergebnis der Vernehmung werde dann hinsichtlich eines möglichen Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft weiter rechtlich bewertet, so Wilming-Weber.