Gladbeck. Mitglieder der Gladbecker Grünen werden beschuldigt. Zu klären ist, ob die Aktion eine organisierte Versammlung ist. Freitag wird wieder geradelt
Die dritte Critical Mass-Tour soll am Freitag gegen 18 Uhr ab Willy-Brandt-Platz starten. Radler möchten dann wieder im großen Pulk durch Gladbecker Straßen fahren. Sie wollen mit der Aktion auf ihre Rechte aufmerksam machen und für ein verständnisvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer eintreten. Im Vorfeld gibt es Kritik am Vorgehen der Polizei, die prüft, ob bei der Aktion die gesetzlichen Vorgaben zum Versammlungsrecht eingehalten wurden und werden. Sie hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bei den beiden Touren zuvor beteiligte Radler als Beschuldigte zur Vernehmung vorgeladen.
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„Herausgepickt worden“ seien zwei Parteimitglieder der Gladbecker Grünen, darunter er selbst, sagt Georg Laacks im Gespräch mit der WAZ. Offenbar versuche die Polizei „Druck zu machen“ und „verzweifelt zu unterbinden oder zumindest zu stören“, dass sich Critical Mass in Gladbeck etabliere. Die Vernehmungen sollen wohl belegen, dass es sich bei den Touren um keine spontanen Treffs, sondern um organisierte Veranstaltungen handelt. „Diese müssten dann nämlich angemeldet werden und es gäbe eine verantwortliche Person“, so Laacks.
Verhalten der Polizei wird auch auf der Facebookseite Critical Mass Gladbeck kritisiert
Genau das, eine organisierte Demo zu sein, verneinen die Critical Mass-Aktiven. Das wird auch auf der Facebookseite „Critical Mass Gladbeck“ deutlich. Teilnehmer der Bewegung radeln bereits deutschlandweit durch Innenstädte und bremsen so bewusst den Kraftfahrzeugverkehr aus.
„Sind nicht der Veranstalter“
Man sympathisiere mit der spontanen Aktionsform, „die Gladbecker Grünen sind aber ausdrücklich nicht Veranstalter“, stellt Fraktionsvorsitzende Simone Steffens, die selbst schon zur Critical Mass-Teilnahme aufgefordert hatte, beim Anruf der WAZ fest.
Die Polizei habe bei den Grünen angefragt, „ob wir nicht die Critical Mass-Touren anmelden wollen“, so Steffens. Man habe das intern diskutiert, sei dabei aber zur Überzeugung gelang, dass diese Aktionen, die sich ja an die Straßenverkehrsregeln halten, „nicht angemeldet werden müssen“.
Genutzt wird dabei Paragraf 27 der Straßenverkehrsordnung. Mehr als 15 Radfahrer stellen demnach einen geschlossenen Verband dar, der vom übrigen Verkehr wie ein einzelner Verkehrsteilnehmer zu behandeln ist. Die Radfahrer dürfen als Kolonne auf der Fahrbahn nebeneinander fahren und dabei nicht von Autos überholt und der Verband so unterbrochen werden.
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Er werde nicht konkret auf das laufende Verfahren eingehen, sagt Polizeisprecher Andreas Wilming-Weber. Aber grundsätzlich gehe es um die Klärung der Frage, wie die Critical Mass-Aktionen zu bewerten seien. „Ob sie unkoordiniert und spontan sind, oder ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Versammlungsrechtes handelt“. Denn letztere müssten laut Gesetz mindestens 48 Stunden zuvor bei der Kreispolizeibehörde angemeldet werden und einen verantwortlichen Leiter haben. Wenn die Polizei Kenntnis darüber erhalte, dass es sich um eine nicht angezeigte Versammlung und somit eine Straftat handeln könnte, „sind wir verpflichtet, diesem Hinweis nachzugehen“.
Das Innenministerium macht keine Vorgaben, wie mit Critical Mass umzugehen ist
Vom Innenministerium NRW gibt es keine generellen Vorgaben für die Polizei, wie mit der Critical Mass-Bewegung umzugehen ist. „Die einzelnen Kreispolizeibehörden sind im Sinne des Versammlungsrechtes verantwortlich, den Vorgang zu prüfen“, so Wolfgang Beus, zuständiger Sprecher für Polizeiangelegenheiten. Nicht angemeldete Versammlungen könnten aufgelöst werden. Jeder habe das Grundrecht, sich friedlich zu versammeln, müsse sich bei einer öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel aber an das Versammlungsgesetz halten und diese als Veranstalter der Polizeibehörde melden. Beus: „Aufgabe der Polizei ist es, diese Versammlung dann begleitend zu ermöglichen. Die zuständige Behörde kann aber Auflagen erteilen, damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet ist.“
Genau darum gehe es auch der Kreispolizeibehörde, unterstreicht Andreas Wilming-Weber, „vorrangig sicherzustellen, dass eine gefahrlose Teilnahme möglich ist und es auf der Straße nicht zu Verletzungen und Unfällen der Radfahrer kommt, die ja auch von Kindern und Jugendlichen begleitet wurden.“ Daher gelte weiterhin der Appell an die Critical Mass-Initiatoren, „sich vorher mit der Polizei in Verbindung zu setzen, damit die Sicherheit der Teilnehmer im Straßenverkehr gewährleistet ist“.