Gladbeck. Das Schöffengericht Gladbeck verurteilt dreifachen Vater zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Eine Entzugstherapie soll er vorher beenden dürfen.

Der Platz auf dem Stuhl des Angeklagten ist dem 34-Jährigen bestens vertraut. 20 Eintragungen sind in seinem Vorstrafenregister aufgelistet. Jetzt musste sich D. erneut vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten – und der Staatsanwalt hatte etliche Anklagepunkte vorzulesen.

Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung war schnell vom Tisch

Der gravierendste Vorwurf – gefährliche Körperverletzung und Bedrohung – war schnell vom Tisch. D. soll seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau, mit der er zwölf Jahre verheiratet war, in der Trennungsphase bei Streitigkeiten in zwei Fällen durch Handgreiflichkeiten und einen Tritt gegen den Kopf verletzt und ihr und den drei gemeinsamen Kindern mit dem Tod gedroht haben. Zu diesen Anklagepunkten wollte sich der 34-Jährige nicht äußern. Seine Ex-Frau und seine Schwägerin machten als Zeuginnen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Weil diese Taten dem Angeklagten deshalb ohnehin nicht nachzuweisen gewesen wären, wurde das Verfahren in diesen Punkten einvernehmlich eingestellt.

Die anderen Delikte, die ihm zur Last gelegt wurden, räumte der Angeklagte ein: 16 Mal wurde er am Steuer erwischt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis schon vor einigen Jahren entzogen worden war, in einigen Fällen war auch noch Alkohol im Spiel. Sieben Mal tankte er geringe Mengen Diesel oder Superbenzin, ohne zu bezahlen, und schließlich ließ er in einem Supermarkt zwei Kisten Pils mitgehen.

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Als Erklärung für sein wiederholtes Fehlverhalten führte der Angeklagte seine Drogensucht an. Schon als Jugendlicher habe er gekifft: „Aus Leichtsinn und weil man sich cool fühlt.“ Der Einstiegsdroge folgten Heroin und Kokain. Zwei bis drei Gramm Heroin habe er in seiner schlimmsten Phase täglich konsumiert, dazu einen Liter Schnaps oder drei Liter Wein getrunken, berichtete er. „Es wurde immer schlimmer. 2017 war es ganz extrem, weil meine Frau mich verlassen wollte.“

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Ins Auto sei er, trotz seines Fahrverbots, immer gestiegen, wenn er sich bei seinem Dealer in Bottrop neuen Stoff besorgen wollte bzw. musste. „Wegen seines erheblichen Geldmangels hatte er die Möglichkeit, entweder den Sprit zu bezahlen oder die Drogen“, erklärte sein Anwalt die Betrugsdelikte an den Tankstellen.

Vita des Angeklagten

Der Angeklagte ist in Marl geboren und aufgewachsen. Als er zehn Jahre alt und sein Vater gestorben war, zog die Familie nach Gladbeck.

D. machte auf der Gesamtschule den Hauptschulabschluss, anschließend eine Lehre zum Gerüstbauer. Mit 21 Jahren heiratete er. D. ist Vater von drei Kindern, zu denen er nach seinen und den Aussagen seiner Bewährungshelferin auch nach der Scheidung regelmäßigen Kontakt hat.

Nach einem erfolglosen Anlauf – die Therapie wurde aus disziplinarischen Gründen abgebrochen – hat der 34-Jährige, der seit 2015 Kontakt zur Drogenberatungsstelle hat, einige Monate obdachlos war und dem eine Bewährungshelferin zur Seite steht, sich kürzlich einer Entgiftung unterzogen. Er macht seit September eine Entzugstherapie in einer sozialtherapeutischen Einrichtung in Gelsenkirchen und ist im Methadon-Programm. In der niedrigschwelligen Therapie-Einrichtung gebe er sich große Mühe, bringe sich überall ein, schilderte eine Mitarbeiterin vor Gericht. Es habe zwar Rückfälle gegeben, aber D. spreche darüber und arbeite an sich.

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Der Staatsanwalt plädierte für eine zweijährige Haftstrafe, der Verteidiger auf eine „Gesamtstrafe deutlich unter zwei Jahren“. Das Schöffengericht verurteilte den 34-Jährigen zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Eine Bewährung sei wegen der fehlenden positiven Sozialprognose nicht mehr möglich, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley. Schließlich sei er mehrfach einschlägig vorbestraft, sei Bewährungsversager und habe auch etliche seiner Straftaten in der laufenden Bewährungszeit begangen. Ob die Therapie ihn von seiner Drogensucht befreien könne, bleibe abzuwarten.

Wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt, muss D. seine Haftstrafe erst nach der Therapie antreten

Die Chance dazu will das Gericht dem 34-Jährigen jedenfalls einräumen: Wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt, muss D. seine Haftstrafe erst nach Abschluss der Therapie antreten – wenn er nicht vorher wieder straffällig wird.