Gladbeck. Rund 720 Bewohner in Rentfort, Butendorf und Rosenhügel sind betroffen. Sie müssen künftig ihre Stimme in einem anderen Wahllokal abgeben.
Die Stadt ändert für die Kommunalwahl 2020 geringfügig die Zuschnitte der Wahlbezirke im Stadtgebiet. Betroffen sind sieben der 22 Wahlbezirke, und zwar in Rentfort, Butendorf und Rosenhügel. Rund 720 Bürger in drei Wahlbezirken müssen sich darauf einstellen, künftig in einem anderen Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Der Wahlausschuss der Stadt hat bereits zugestimmt. Die Änderung gilt nicht nur für die Kommunalwahl im September nächsten Jahres, sondern für alle künftigen Wahlen.
Mit dem Beschluss werden drei Wahlbezirke kleiner, vier dagegen größer. Anlass für die Anpassungen ist eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes: Danach ist nicht mehr die Gesamtbevölkerungszahl maßgebend bei der Berechnung der Bezirke, sondern die Zahl der deutschen und der EU-Bürger. In Gladbeck sind dies 68.274. Hinzu kommt, dass die Einwohnerzahl eines Wahlbezirks (Deutsche und EU-Bürger) nicht mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl (derzeit 3103) abweichen darf – also 776. Bislang waren 30 Prozent Abweichung erlaubt.
Zwei Wahlbezirke sind zu groß, einer zu klein
Nach dieser neuen Berechnung, so Gabriele Adamic vom Amt für Statistik und Wahlen, sind die Wahlbezirke 13 und 15 in Butendorf zu groß (832 und 1058 Einwohner über dem Durchschnitt), der Bezirk 22 ist dagegen zu klein (825 Einwohner unter dem Durchschnitt). Bei den nun vollzogenen Anpassungen wurden auch, so Adamic, teilweise Wünsche von Bürgern aus den Vorjahren berücksichtigt, die gern in einem näheren Wahllokal ihre Stimme abgeben wollen.
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Folge 1: Der Wahlbezirk 13 in Rentfort wird um die Häuser Kirchhellener Straße 5 bis 41 verkleinert und dem Wahlbezirk 10 zugeschlagen. Die 120 betroffenen Einwohner können in dem näher gelegenen Wahllokal, das in der Sparkasse Rentfort eingerichtet wird, wählen gehen.
Klage gegen das Kommunalwahlgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof
Folge 2: Der Wahlbezirk 15 in Butendorf verliert 276 Anwohner der Straßen Steigerweg 23 bis 41 sowie 32 bis 50, Hauerweg (komplett) sowie Röttgersbank (1 bis 37 und 2 bis 20) an den Wahlbezirk 16. Die Wahlberechtigten unter den betroffenen Bewohnern geben künftig ihre Stimme im Autohaus Ringeldorfer Straße ab. 199 Anwohner der Häuser Röttgersbank 22 bis 36 sowie 39 bis 79, Schulte-Rentrop-Weg 6 bis 20, Horster Straße 90 sowie Zum Stadtwald 4 bis 20 sowie 3 und 5 wechseln in den Wahlbezirk 17. Die Wähler unter diesen Anwohnern füllen ihren Stimmzettel künftig im ev. Gemeindehaus Lukasstraße aus.
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Folge 3: Der Wahlbezirk 21 auf dem Rosenhügel verliert 123 Einwohner der Häuser Nelkenstraße 2 und 4 sowie 1 bis 31 und an der Vehrenbergstraße 134 und 136 sowie 109 bis 137. Sie gehen künftig im nahe gelegenen Kindergarten Vehrenbergstraße zur Stimmabgabe.
Die neu zugeschnittenen Wahlbezirke passen übrigens, so Adamic, auch unter den alten Bedingungen – denn das neue Kommunalwahlgesetz ist noch nicht rechtssicher: Vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster ist eine Klage anhängig, die am 19. November verhandelt wird. Das Urteil wird Ende des Jahres erwartet.
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Derzeit gibt es 44 Ratsmitglieder
Es bleibt zur Kommunalwahl 2020 bei der Zahl von 44 Ratsmitglieder. Die Zahl war 2009 von 50 um sechs reduziert worden. Entsprechend gibt es weiterhin 22 Wahlbezirke in der Stadt, in denen 22 Ratsleute direkt gewählt werden. Noch einmal 22 kommen über die Listen der Parteien dazu.
Derzeit gibt es 46 Ratsmitglieder – 2014 kam je ein Überhang- und Ausgleichsmandat dazu. Derzeit sind elf Parteien und Gruppierungen im Rat vertreten.