Gladbeck. Das Jugendamt rechnet für 2019 mit Kosten von rund 16 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Verdoppelung der Aufwendungen innerhalb von zehn Jahren.
Die Kosten für die Hilfen zur Erziehung sind in Gladbeck weiter angestiegen. Sie haben sich in den vergangenen zehn Jahre verdoppelt und werden für dieses Jahr rund 16 Millionen Euro betragen. „Rein rechnerisch liegen sie so nun bei einem Aufwand von mehr als 200 Euro je Einwohner“, teilte Christine Hellebrand dem Jugendhilfeausschuss mit.
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Die Chefin des Gladbecker Jugendamtes führte weiter aus, dass diese Leistungen der Jugendhilfe „längst zu einem elementaren Teil der Sozialhilfe geworden sind“. Eine gesetzlich geregelte Hilfe, auf die Eltern wie alle Sorgeberechtigten Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Zudem besteht die Verpflichtung des Jugendamtes einzugreifen, wenn die Eltern versagen, oder Kinder und Jugendliche zu verwahrlosen drohen. Die Hilfearten können familienunterstützend (ambulant), familienergänzend (teilstationär) oder familienersetzend (stationär) angelegt werden.
„Alleinerziehend, arm oder Ausländer zu sein, das sind oft Faktoren, dass Eltern Hilfe brauchen“
„Alleinerziehend, arm oder Ausländer zu sein, das sind oft Faktoren, dass Eltern Hilfe brauchen“, so Christine Hellebrand. Für den stetigen Kostenanstieg um linear etwa drei Prozent gebe es verschiedene Gründe. „Die Hilfen sind vielfältiger, aber auch teurer geworden.“ So würden heutzutage nicht nur eine, „sondern oft mehrgleisige Hilfen in einer Familie durchgeführt“, beispielsweise mit einem Integrationshelfer und Sozialpädagogen, „damit die Kinder so wieder schnell in ihre familiäre Umgebung zurückkehren und dort aufwachsen können“. Außerdem betreue das Jugendamt zunehmend mehr Fälle, „da die Gesellschaft williger geworden ist, genauer hinzuschauen und Fälle von Kindeswohlgefährdung zu melden“.
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Kostensteigernd ist zudem, dass die Standards und Anforderungen an die Qualität der Hilfeleistung erhöht worden sind. Die entsprechend zu Buche schlagen, wenn ein Kind bei der Heimhilfe in einer teureren Intensiv- und nicht in einer Regelgruppe untergebracht wird; da gewährte ambulante Hilfen längere Laufzeiten haben oder eben mehrspurige Hilfen durchgeführt werden. Kostenerhöhend wirkt zudem, dass sich die Stundensätze für Fachleistungen (Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe von 60,76 Euro Mitte 2015 auf 70,15 Ende 2018) und die Heimtagessätze im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungen erhöht haben.
Das Land erstattet die Kosten für die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge
Den Kosten für die Hilfen zur Erziehung stehen aber auch Erträge gegenüber, insbesondere durch Erstattungen des Landes für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Die Aufwendungen von 15,5 Millionen Euro im Jahr 2018 wurden so durch Erträge von 4,45 Millionen Euro entlastet.