Sozialamt und Betreuungsverein laden zu einer Infoveranstaltung ein. Experten klären über Änderungen bei der Absicherung von Behinderten auf.

Es gibt mehrere hundert Betroffene in Gladbeck – doch die wenigsten haben nach Beobachtungen der Betreuungsstelle im Sozialamt und des evangelischen Betreuungsvereins bislang ausreichend reagiert: Es geht um die umfassenden Änderungen des Bundesteilhabegesetzes, das ab 2020 die finanzielle Absicherung von Menschen mit Behinderungen neu regelt. Insbesondere auf die rechtlichen Betreuer „kommt damit ein Brocken komplizierter Aufgaben zu“, so Iris Berger vom Sozialamt und Detlev Ingendoh vom Betreuungsverein.

Vor allem müssten jetzt Anträge neu gestellt werden für Leistungen, die bislang vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe automatisch etwa an Träger von Wohneinrichtungen oder von Behindertenwerkstätten gezahlt wurden. „Das muss so schnell wie möglich passieren, sonst gibt es im Januar kein Geld“, betont Detlev Ingendoh vom evangelischen Betreuungsverein.

Viele Betroffene sind mit den Änderungen überfordert

Viele ehrenamtliche Betreuer – oft ältere Familienangehörige von behinderten Menschen – seien mit der komplizierten Änderung überfordert und stünden vor einem großen Problem. „Viele wissen gar nicht, dass sich was ändert, und wenn doch, wissen sie nicht, was sich genau ändert und was sie tun müssen“, so Berger vom Sozialamt.

Deshalb bieten Sozialamt und Betreuungsverein ihre Hilfe an: Am Mittwoch, 4. September, um 17.30 Uhr sind ehrenamtliche und gesetzlich bestellte Betreuer zu einer Informationsveranstaltung im Fritz-Lange-Haus eingeladen. Dort berichten die Experten über all die anstehenden Änderungen und beantworten Fragen. „Auch die ganz speziellen Probleme des Einzelfalls können vorgetragen werden.“ Viele Betroffene, so Berger und Ingendoh, hätten Angst vor der Materie und schöben die Probleme ungelöst vor sich her. „Wir wollen ihnen helfen.“