Gladbeck. . Die Betreuungsstelle der Stadt rät, frühzeitig Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auszustellen. Die Verwaltung gibt neue Formulare heraus.
Optisch ansprechender und vor allem verbraucherfreundlicher sind die neuen Broschüren und Formulare der Stadt in Sachen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gestaltet, die die Betreuungsstelle der Stadtverwaltung am Donnerstag vorstellte. Dabei betonte das Team um Iris Berger aber auch noch einmal, wie wichtig das rechtzeitige Ausstellen von Vollmacht und Verfügung ist.
Mit den neuen Formularen im DIN-A-4-Format komme man einem Wunsch der Bürger entgegen, so Iris Berger, Leiterin der städtischen Betreuungsstelle an der Friedrichstraße. Bislang waren beide Formulare in den Broschüren des Bundesjustizministeriums enthalten, schlecht herauszulösen und vor allem: Mit viel zu viel eigenem, handschriftlichen Text zu versehen. „Das fällt vor allem älteren Menschen schwer“, so Heidi to Roxel. Die neuen städtischen Formulare, die kostenlos sind, enthalten alle möglichen Angaben. „Da muss man dann nur noch das Zutreffende ankreuzen.“
100 Beratungen jährlich zu Vorsorgevollmachten
Kostenlose Formulare und Beratungen
Die neuen, kostenlosen Broschüren und Formulare gibt es in der Betreuungsstelle (Friedrichstraße 4), in der Bürgerinformation (Altes Rathaus), im Sozialamt (Wilhelmstraße 8) und im Seniorenbüro (Fritz-Lange-Haus).
Beraten lassen kann man sich täglich in der Betreuungsstelle des Sozialamtes. Darüber hinaus gibt es jeden dritten Donnerstag im Monat eine Sprechstunde (16-17 Uhr) im Seniorenbüro Nord, Feldhauser Straße 243.
Mehr als 100 Beratungen und Informationsgespräche führt das vierköpfige Team der städtischen Beratungsstelle, die zum Sozialamt zählt und an der Friedrichstraße 4 zu finden ist, jährlich in Sachen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung durch. Ausfüllen und unterschreiben müssen das die Betroffenen aber selbst, so Bianka Lehmkuhl. „Aber wir gucken gern noch einmal drüber.“ Wenn man will, kann man sich die Vollmacht oder Verfügung von der Betreuungsstelle beglaubigen lassen, „das ist rechtlich aber nicht nötig.“ Das Beglaubigen (kostenlos!) erledigt das Team in der Betreuungsstelle etwa 60mal im Jahr.
Sofort nach der Unterschrift sind beide Erklärungen gültig. Um sie zu widerrufen, reiche es, das Original zu zerreißen. „Man sollte aber dann auch eventuelle Kopien einholen und vernichten“, so Iris Berger. Sie weist zusätzlich darauf hin, dass bei vermögenden Personen, oder wenn es um Wohneigentum geht, ein Notar eine Beglaubigung vornehmen muss. Im Zweifel berate die Betreuungsstelle darüber, so Berger.
Betreuungsstelle rät, frühzeitig Erklärungen auszufüllen
Das Team der Betreuungsstelle rät allen Älteren (über 60 Jahre), die beiden Erklärungen auszufüllen und zu hinterlegen, „solange man noch willensfähig ist“, so Berger, „also früh genug“. Nur dann sei im Krankheitsfall gewährleistet, dass die Angehörigen im Sinne des Betroffenen ohne ein gerichtliches Einschreiten handeln können. „Das ist für Angehörige einfacher.“
Habe man keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, könne ein Betreuer bestellt werden, so Iris Berger. Ein privater, ehrenamtlicher Betreuer, etwa ein Familienangehöriger, habe immer Vorrang vor der gesetzlichen Betreuung. Die könne, wenn sie denn einmal eingerichtet wurde, auch wieder zu Gunsten einer Betreuung durch die Familie geändert werden. „Im Zweifel beraten wir hier Betroffene gerne.“