Gladbeck..


Seit etlichen Jahren kümmern sich die Nachbarn um ihren Mitbewohner im Haus. Sie kaufen für ihn ein, mähen den Rasen, putzen das Treppenhaus. Ein typischer Fall, wie Hans-Werner Röhlig weiß. Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichtes Gladbeck und Experte für Betreuungsrecht berichtet aber auch: Viele Menschen kümmern sich zwar um jemanden. Aber sobald sie darauf angesprochen werden, ob sie nicht die gerichtlich angeordnete Betreuung übernehmen wollen, winken sie ab. Margarete Padberg vom SkF kann das nachvollziehen, die Verantwortung schrecke ab: „Das tut man nicht für jeden Menschen, sondern nur für jemanden, den man mag.“ Mögen oder Nichtmögen spielt für Padberg keine Rolle. Sie kümmert sich als Betreuerin um derzeit etwa 40 Männer und Frauen. Und engagierte Menschen wie Margarete Padberg werden gesucht, Behörden und Betreuungsvereine brauchen Helfer.

Ulrich Hauska, Leiter der Abteilung „Senioren und Gesundheit“ im städtischen Amt für Soziales und Wohnen: „Die Entwicklung ist nicht zu übersehen: Die Anzahl der Betreuungsfälle hat in den vergangenen Jahren zugenommen.“ So stark, dass ab 1. September eine weitere Mitarbeiterin die Kollegen Wolfgang Klippert und Franz Schmidt unterstützen werde. Denn: „Sie sind überlastet.“

Klippert betont: „Wenn wir von Betreuung sprechen, meinen wir immer zuerst die rechtliche Vertretung.“ Und diese betrifft Menschen, die selbst nicht (mehr) in der Verfassung sind, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Einem Volljährigen, der psychisch krank, geistig, körperlich oder seelisch behindert ist, kann eine gesetzliche Vertretung zur Seite gestellt werden. In Gladbeck übernehmen diese Aufgabe größtenteils ehrenamtliche Betreuer; derzeit sind es mindestens 800 Männer und Frauen. Hinzu kommen 20 Berufsbetreuer.

Hilfreich: Vollmachten

Dreht es sich nun um Mietverträge, Operationsgenehmigungen oder andere juristische Angelegenheiten: Die Betreuer nehmen diese Geschäfte in ihre Hände. Röhlig weist darauf hin: „Betreuungen könnten vermieden werden, wenn man in guten Zeiten rechtzeitig handeln und Vollmachten einrichten würde.“ Doch da dies oft nicht der Fall sei, stelle sich – vor allem angesichts des steigenden Lebensalters in der Bevölkerung – immer häufiger die Frage: „Wer ist gesetzlicher Vertreter?“

„In erster Linie suchen wir ehrenamtliche Betreuer aus dem Umfeld eines Menschen, zum Beispiel Angehörige“, unterstreicht Röhlig, „nur wenn das nicht gelingt, müssen wir Betreuer in den Vereinen oder Berufsbetreuer suchen.“ Detlev Ingendoh vom Evangelischen Betreuungsverein Gladbeck-Bottrop-Dorsten beruhigt: „Neulingen“ stünden erfahrene Kräfte zur Seite.