Gladbeck. Die Grünen befürchten, dass der Klimanotstand zur Symbolpolitik verkümmert. Dem Bürgerforum reicht dagegen das Vorgehen der Stadt nicht aus.
Um das von Steag/Mingas geplante Windrad auf der Mottbruchhalde ist eine erneute Diskussion entbrannt. Anlass ist die von der Stadtverwaltung nachgereichte Klagebegründung ans Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, mit dem die Stadt Gladbeck gegen die Windrad-Genehmigung des Kreises vorgeht. Während dem Bürgerforum Gladbeck die Klageschritte der Stadt nicht weit genug gehen und es befürchtet, dass der Bürgermeister die Klage „bei politisch passender Gelegenheit zurücknimmt und dem Bau und dem Betrieb der Anlage freien Lauf gibt“, haben sich die Gladbecker Grünen mit aller Deutlichkeit für die Mottbruchhalde als Standort für das von Steag/Mingas geplante Windrad ausgesprochen.
Die Grünen betonen, mit dem Festhalten an der Klage bekomme der erst im Juni ausgerufene Klimanotstand in Gladbeck „den Stempel Symbolpolitik aufgedrückt“. Genau das dürfe nicht passieren, so Ninja Lenz, Stadtverbandssprecherin der Gladbecker Grünen, die im Rat der Stadt Bündnispartner der SPD sind, die sich gegen das Windkraft positioniert hat. Der Klimanotstand mache es dem Rat und der ganzen Stadt zur Aufgabe, Klimaschutz in allen Bereichen mitzudenken, um möglichst viel CO2 einzusparen und zu kompensieren – die Dachbegrünung eines neuen Supermarktes und Solaranlagen auf neu errichteten Gebäuden seien dabei genauso entscheidend wie die Gestaltung eines Haldentops.
Grünen-Sprecherin: Windrad gehört genau auf die Mottruchhalde
Die Grünen betonen: „Auf der Mottbruchhalde so zu tun, als sei die Gestaltung als Grün- und Freizeitareal nicht vereinbar mit einem Windradstandort, ist unehrlich und wird den klimapolitischen Herausforderungen nicht gerecht“, so die Stadtverbandssprecherin, „wir können jetzt zeigen, dass beides geht.“ Natürlich solle nicht gegen geltendes Recht verstoßen werden, die Klage der Stadt sei aber unnötig und „in der heutigen Zeit nicht nachzuvollziehen“, so die Grünen. „Solange das Windrad rechtens ist, gehört es genau dort hin – auf die Mottbruchhalde.“
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Dem Bürgerforum Gladbeck geht die Klage der Stadt nicht weit genug. Es vermisst ein Vorgehen gegen den vom Landrat zugestandenen möglichen sofortigen Baustart – trotz umfassenden Mandats des Rates wehre die Verwaltung den Sofortvollzug nicht ab. „Sie riskiert damit, dass das Windrad trotz Klageerhebung gebaut werden kann und nur schwer revidierbare Fakten geschaffen werden, weil die endgültige Gerichtsentscheidung erst in etlichen Jahren zu erwarten ist“, schreibt Vorstandsmitglied Matthias Raith in einer Mail an alle Ratsmitglieder.
Bürgerforum unterstützt Klagen von Bürgern gegen das Windrad
Die Stadtverwaltung habe ihre Vorgehensweise zum Sofortvollzug trotz ausdrücklicher Nachfragen nicht schlüssig begründet, auch ihre Klagebegründung gehe auf das Unterlassen eines Eilantrags auf Stopp der weiteren Planung mit keinem Wort ein, so Raith.
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Unabhängig von „taktischen Manövern“ der Lokalpolitik, so Raith, habe das Bürgerforum mit der Organisation von Klagen einzelner Bürger dafür gesorgt, dass das Verwaltungsgericht auch die Rechte der Anwohner in gebührender Weise beachte. Mit den vom Bürgerforum bei Gericht eingereichten Anträgen auf Stopp des Sofortvollzugs könnten die Gladbecker hoffen, dass das „unangemessene Vorgehen von Kreis und Steag/Mingas ein rasches und endgültiges Ende findet“.
Stadt weist Vorwurf zurück
Die Stadt Gladbeck habe eine Klage gegen den Sofortvollzug ausdrücklich nicht ausgeschlossen, sondern behalte sich diese jederzeit vor, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung auf den entsprechenden Einwand des Bürgerforums. Eine Frist für die Einreichung der Klage gebe es nicht, sie könne „also sofort dann eingereicht werden, wenn sie nötig erscheint.“
Es erscheine der Stadt allerdings nicht sinnvoll, „prozesstaktisches Vorgehen öffentlich zu diskutieren“, heißt es weiter. Die Befürchtung des Bürgerforums, die Stadt würde ihre Klage bei passender Gelegenheit zurückziehen, weist der Kommunikationschef des Rathauses, Peter Breßer-Barnebeck, zurück.
Natürlich verteidige die Stadt, so Breßer-Barnebeck, mit ihrer Klage auch die Belange der betroffenen Bürger in Brauck. So würden z.B. die Hinweise auf die Lärmfrage, die Brandschutzproblematik, den Schattenwurf, die Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Siedlung und andere öffentliche Belange ausdrücklich die Interessen der Nachbarn aufnehmen.