Gladbeck. Die Anwohner der Moltkehalde kritisieren, dass die wichtigsten Gase gar nicht gemessen wurden. Sie fordern eine intensivere Brandbekämpfung.
Linke-Politiker und Moltkehalden-Anlieger Franz Kruse bleibt auch nach Nennung von Daten durch die Bezirksregierung Arnsberg zu den Ausgasungen der Halde an der Welheimer Straße/B 224 skeptisch, was die Gefährlichkeit der Gase anbelangt. Das Verhalten der RAG und der Aufsichtsbehörden im Umgang mit der brennenden Moltkehalde ignoriere den Gesundheitsschutz der Anwohner völlig, klagt Kruse in einer Stellungnahme.
Seit Jahren habe die RAG alle Aktivitäten zur Eindämmung des Schwelbrandes im Inneren der Halde eingestellt, technische Einrichtungen zur Brandbekämpfung seien vor über zehn Jahren abgebaut worden. Der Brand sei seither immer heftiger geworden und die Moltkehalde sei heute „die heißeste Halde im Ruhrgebiet“, so Kruse. Das sei die Folge „des ignoranten Umganges mit dem Brand“.
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Die Standfestigkeit der brennenden Halde sei besonders im Westen und im Osten der Halde gefährdet und sie habe deshalb schon einseitig mit einer hässlichen Stützwand aus Spundwannen stabilisiert werden müssen. Dass Schwelbrände besonders viele schädliche Gase erzeugen, so der Anwohner, sei unbestreitbar und durch die Risse in der brennenden Halde würden die Gase ungefiltert austreten. Kruse: „Wenn wir als Anwohner die Kohle- und Petrochemie riechen können, sind die Schadstoffe auch in unserer Atemluft vorhanden.
Bislang sei noch nie gemessen worden, so Kruse zu den Daten der Bezirksregierung, „ob wir hier polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK’s, z.B. Naphtalin), Benzol, Dioxine, Furane oder was auch immer einatmen müssen und in welchem Umfang.“ Der Wunsch der Anwohner sei eine effektive Brandbekämpfung durch den Eigentümer der Halde, die RAG. Wenn es weniger brenne, gase auch weniger aus. „Es müssten auch die im Laufe der Jahrzehnte durch den Brand entstandenen Risse im Betonüberzug über der Halde geschlossen werden.“ Notfalls sollte die Aufsichtsbehörde, die Abt. Bergbau der Bezirksregierung Arnsberg, die RAG dazu anweisen.
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