Gladbeck. Der Eigentümer der Schrottimmobilie empfing die Behördenvertreter und öffnete alle Türen. Die Begehung endete mit unterschiedlichen Anordnungen.

Die Stadt macht Druck in Sachen Erlenkrug: Am Donnerstagnachmittag fand in der Bauruine an der Buerschen Straße die angekündigte bauaufsichtliche Begehung statt. Vom Keller bis zum Dach inspizierten Fachleute der Stadt unter Polizeibegleitung das Haus, in dessen Hof vor vierzehn Tagen ein Feuer wütete.

Ergebnis laut Stadtverwaltung: Das Haus und der Anbau zur Straße haben durch den Brand vor zwei Wochen und die Löscharbeiten keine Schäden erlitten, die die Standfestigkeit beeinträchtigen. „Es sind keine sofortigen Maßnahmen wie eine Sperrung zur Gefahrenabwehr nötig“, so Peter Breßer-Barnebeck, Kommunikationschef im Rathaus. Elf Offizielle von Feuerwehr, Polizei, Bauordnungsamt und dem städtischen Immobilienmanagement waren vor Ort, sprachen dort mit dem Eigentümer, der alle Räumlichkeiten zugänglich machte.

Feuerwehr stellt eine „deutliche Brandgefahr“ fest

In Polizeibegleitung wurde am Donnerstagnachmittag die Schrottimmobilie Erlenkrug von Feuerwehr und Bauordnungs inspiziert.
In Polizeibegleitung wurde am Donnerstagnachmittag die Schrottimmobilie Erlenkrug von Feuerwehr und Bauordnungs inspiziert. © Funke Foto Services | Lutz von Staegmann

Festgestellt wurde allerdings von der Feuerwehr, dass von dem Grundstück noch eine „deutliche Brandlast“ ausgeht: Sowohl im Keller der Bauruine Erlenkrug als auch in einigen Garagen liegen weitere alte Tannen, aber auch ausgediente Autoreifen. Nach Einschätzung der Polizei eine Brandgefahr – schließlich waren trockene Tannen auch der Auslöser für den Brand vor zwei Wochen.

Breßer-Barnebeck: „Die Bauaufsicht wird dem Eigentümer kurzfristig eine amtliche Aufforderung schicken, den Unrat zu entsorgen.“ Außerdem werde der Kreis als unter Abfallwirtschaftsbehörde über die Lage informiert. Der Eigentümer macht laut Breßer-Barnebeck geltend, die Tannen sollten die Holzpellets verarbeitet werden.

Stadt entscheidet bald über Sanierungs- oder Abrissgebot

Unabhängig von dieser Anordnung setzt die Stadtverwaltung das Verfahren in Gang, den Eigentümer zu einer Sanierung oder sogar zu einem Abriss zu zwingen. Das sei von der Wirtschaftlichkeit abhängig. Recht zügig soll die Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Kosten der Stadt in Auftrag gegeben werden.

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Je nachdem, wie diese Prüfung ausgeht, werden dann die Gremien des Rates darüber entscheiden, ob ein Sanierungs- oder Rückbaugebot ausgesprochen wird.