Gladbeck. Es gibt eine Steuerbefreiung für Hunde aus Gladbeck, die in Bottrop oder Erle im Tierheim sitzen. Sie gilt für Hundefreunde aus Gladbeck.
Wer einem Hund aus dem Tierheim ein neues Zuhause gibt, der tut auf jeden Fall ein gutes Werk. Fest steht nämlich: Es muss nicht immer der teure Welpe vom Züchter sein. Einige Städte schaffen derzeit einen zusätzlichen Anreiz, einen ausgesetzten Vierbeiner aufzunehmen, indem sie dem neuen Besitzer eine Befreiung von der Hundesteuer für zwei Jahre gewähren.
In Gladbeck gibt es kein Tierheim - aber eine Hundesteuerbefreiung für Tierheimhunde
Gladbeck besitzt zwar kein eigenes Tierheim – aber dennoch ist die Stadtverwaltung bemüht, die Situation in den Tierheimen der Nachbarstädte zu entspannen und zudem Gladbecker Hundehalter zu entlasten.
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Wenn nämlich ein Bürger aus Gladbeck einen Hund aus dem Bottroper oder auch Gelsenkirchener Tierheim adoptiert, dann zahlt er ebenfalls zwei Jahre keine Hundesteuer für den Vierbeiner. Allerdings muss der Hund, damit die Befreiung gilt, auch ein Fundtier aus Gladbeck sein. Und die Befreiung muss von dem neuen Tierhalter natürlich bei der Stadt beantragt werden. „Wird ein Hund aus einer anderen Stadt aufgenommen, gilt die Hundesteuerbefreiung nicht“, betont Stadtsprecher David Hennig.
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Seit immerhin 20 Jahren – also bereits seit 1999 – verfährt man in Gladbeck so. Wie viele Tiere aus zweiter Hand davon im Laufe der Jahre schon profitiert haben, kann allerdings nicht exakt ermittelt werden. „Dann müssten wir in jede Akte einzeln schauen, und das wäre schwierig, zumal vor kurzem eine Softwareumstellung stattgefunden hat“, so Hennig. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 97 Bürger eine Befreiung von der Hundesteuer erhalten, in diesem Jahr sind es bereits 101 Fälle.
Auch für Blindenhunde muss keine Hundesteuer gezahlt werden
Jedoch gibt es noch verschiedene andere Gründe dafür, dass die Steuer nicht gezahlt werden muss. So sind beispielsweise Blindenhunde, aber auch andere Assistenzhunde von der Steuer befreit. Schwerbehinderte Menschen, die im Alltag auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, etwa weil sie nicht sehen oder hören können, müssen die Steuer an die Stadt nicht entrichten. Und, um ein weiteres Beispiel aus der Hundesteuersatzung der Stadt Gladbeck zu nennen: Hunde, die ausschließlich zur Bewachung „von nicht gewerblichen Herden“ gehalten werden, unterliegen ebenfalls der Steuerbefreiung.
Die Idee, Tierheimhunde von der kommunalen Abgabe zu befreien, macht gerade in einigen Städten die Runde, in denen es ein Asyl für gefundene oder ausgesetzte Tiere gibt. In Duisburg beispielsweise ist diese Entscheidung erst vor wenigen Tagen vom Stadtrat abgesegnet worden. Die Stadt hofft, dass sich künftig mehr Tierfreunde dazu entscheiden, einem Fundtier ein neues Zuhause zu geben. Gleichzeitig sinken natürlich auch die laufenden Kosten in einer solchen Einrichtung, wenn weniger Tiere versorgt werden müssen.
Die Fundtiere aus Gladbeck werden von der Stadt nach Erle gebracht
Die Idee aus Duisburg hat auch in Gelsenkirchen Interesse erregt. Im Tierheim in Erle an der Willy-Brandt-Allee werden bereits seit Jahren auch die Gladbecker Fundtiere versorgt.
Wer auf der Internetseite des Tierheims unter Tiervermittlung schaut, findet gleich mehrere Seiten mit Hunden, die auf ein neues Zuhause warten. Darunter auch solche, die nicht so einfach zu vermitteln sind, weil sie bereits älter sind oder als Vertreter einer problematischen Rasse gelten. Die Diskussion um eine mögliche Steuerbefreiung wird von der Tierheimleitung als positiv gesehen. Und auch die Lokalpolitik in Gelsenkirchen steht der Idee wohl offen gegenüber. Eine Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen.
Das kostet die Hundehaltung
Die Hundesteuer beträgt in Gladbeck seit Januar 2017 jährlich für einen Hund 132 Euro. Wenn zwei Hunde gehalten werden zahlt man 150 Euro für jeden Hund. Bei drei oder mehr Hunden sind pro Tier 162 Euro jährlich fällig.
Die Stadt Gladbeck hat im vergangenen Jahr 568.000 Euro an Hundesteuer eingenommen.
Aktuell sind rund 4.500 Hunde in Gladbeck gemeldet.