Gladbeck. Einem Umbau der Kirche zum Medizinzentrum müssen die Erben des Architekten zustimmen. Auch das Baurecht muss in Gladbeck noch geschaffen werden.
Ob der eingeschlagene Weg mit dem Ziel, die Heilig Kreuz Kirche in Butendorf künftig als ein Medizinisches Zentrum umzunutzen erfolgreich ist, bleibt noch abzuwarten. Denn das jetzt vorgestellte, ehrgeizige Umbau-Konzept der Gemeinde für das Gotteshaus, das 2020 aus Kostengründen als Sakralbau aufgegeben wird, muss noch einige Hürden überwinden.
Aus der direkten Nachbarschaft ist aber wohl kein Widerstand zu erwarten. „Wir sehen in dem Konzept keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung und könnten uns so auch eine Kooperation vorstellen“, sagt Dr. med. Gregor Nagel. Der Geschäftsführer des direkt an den Kirchengrund angrenzenden Hausarztzentrums Butendorf bestätigt dazu bereits geführte Gespräche mit Pastor Jochen Walter.
Arztpraxen brauchen eine natürliche Durchlichtung
Der Hl. Kreuz-Projektbeauftragte hatte der Gemeinde am Sonntag vorgestellt, welche Mieter oder Pächter nach einem Umbau des 23 Meter hohen Kircheninnenraums, in den vier Zwischenebenen eingezogen werden sollen, angedacht sind: Ein Sanitätshaus, Einrichtungen zur Tages- und Demenzbetreuung, Reha-Einrichtungen, ambulante Pflegedienste, Beratungseinrichtungen, therapeutische Praxen und Arztpraxen.
Das letztere in Hl. Kreuz angesiedelt werden könnten, sieht Gregor Nagel aber eher nicht: „Arztpraxen brauchen eine natürliche Durchlichtung, die das großteils geschlossene Mauerwerk nicht ermöglicht.“ Große Eingriffe in die Fassade erwartet Nagel auch nicht, da die Außenhülle des stadtbildprägenden Baus bekanntlich denkmalgeschützt ist.
Urheberrecht des Architekten bis 2028
Anders sieht es mit dem Denkmalschutz für das Kircheninnere aus. „Dazu sind bereits Ortstermine mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe als zuständiger Aufsicht und der Stadt als Unterer Denkmalbehörde erfolgt“, so Pastor Walter. „Demnach sind in der Kirche keine eigenständigen denkmalwürdigen Objekte“. Eine andere Hürde ist das Urheberrecht des Kölner Architekten Otto Müller-Jena, der von 1912 bis 1914 den mächtigen Bau entwarf und mit einem zehneckigen Kuppeldach erstellte. Der Architekt ist zwar verstorben, aber seine Erben haben noch 70 Jahre nach dessen Tod das Urheberrecht, welches das geistige Eigentum noch bis 2028 schützt. Jochen Walter ist hier aber zuversichtlich, „mit den Nachfahren eine Einigung erzielen zu können“.
Zuversichtlich ist der Pastor auch, solvente Geldgeber zu finden, die bereit sind in das Millionen-Projekt zu investieren, als Gesellschafter über eine mit der Kirchengemeinde noch zu gründenden GmbH (Gladbecker Modell). Denn das habe er schon abgeklopft, so Jochen Walter, indem er dazu „Gespräche mit einem großen auch europaweit tätigen Bankhaus geführt“ habe.
Der Bebauungsplan muss geändert werden
Um den Umbau zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan der Stadt entsprechend geändert werden, da das Kirchenareal als Sonderfläche ausgewiesen ist. Dazu wird es aber wohl keine Probleme geben. „Die Stadtverwaltung begleitet das Vorhaben von Beginn an und hat ein großes Interesse daran, dass für aufgegebene Kirchen zukunftsfähige Lösungen gefunden werden“, so Peter Breßer-Barnebeck, Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt. Mit dem Konzept gelinge es den stadtbildprägenden, auch von der A2 sichtbaren vertrauten Kirchenbau zu erhalten, sowie als Medizinisches Zentrum einer Nutzung zuzuführen, „die das Angebot nicht nur für die Menschen im Stadtteil verbessert und ergänzt“.
- Obgleich im Kircheninneren von Hl. Kreuz keine eigenständigen denkmalwürdigen Objekte sind, gibt es einige Exponate aus der Anfangszeit der Kirche (etwa die Beichtstühle), die erhaltenswert sind. Über ihren Verbleib werden noch Gespräche geführt.
- Auch eine umgebaute und profan genutzte Hl. Kreuz Kirche soll weiterhin Anlaufstelle für die Gemeinde sein. Christliches Miteinander soll über eine diakonische Pastoral mit liturgischen Diensten vor Ort in einem Gemeindezentrum möglich sein.