Gladbeck. Die Anwohner der neuen Otto-Wels-Straße bauten ihren Gartenzaun zu hoch. Die Stadt will nun die Bauvorschriften entsprechend anpassen.

Die Stadt plant erstmals eine Änderung des 2006 erstellten Bebauungsplans für die Zechensiedlung Brauck A zwischen Horster Straße, Roßheide- und Boystraße – und kommt damit ausdrücklich einem Wunsch von Bürgern der neuen Otto-Wels-Straße nach. Konkret geht es um die Gartenzäune an der hinteren Grundstücksgrenze, die laut Stadtverwaltung „gemeinschaftlich widerrechtlich“ 1,60 Meter hoch errichtet wurde statt erlaubter 1,20 Meter, wie es der Bebauungsplan vorsieht.

Nun schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss für seine nächste Sitzung am kommenden Donnerstag, 2. Mai (16 Uhr, Ratssaal), vor, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen. Gespräche mit den Anwohnern hätten ergeben, heißt es, dass sie die unzulässige Einzäunung ihrer Grundstücke erhalten möchten.

Ausschussvorsitzender lobt die Reaktion der Verwaltung

© Lutz von Staegmann

Da der Blick auf diese Grundstücksbegrenzung von der historischen Siedlung (Dürerstraße) nicht gesehen werden könne und selbst von der „stadtgestalterisch weniger bedeutsamen Bebauung“ an der Roßheidestraße kaum wahrnehmbar sei, könne man eine solche Änderung des Bebauungsplans vertreten, heißt es in der Vorlage zur Sitzung – allerdings ausschließlich bezogen auf den bereits entstandenen Zaun.

„Ich finde es gut, dass Politik und Verwaltung so reagieren und sich von den Anwohnern überzeugen lassen“, sagt Planungsausschussvorsitzender György Angel (SPD). Diese Ergänzung sei sinnvoll, daher aber die Bebauungsplanänderung nötig. Ohne sie müssten die Anlieger die „Einfriedung“ ändern.

Angel: Mehr Nachdruck bei Einhaltung der Satzung wäre sinnvoll

Die Verwaltung ist zufrieden

Die Stadtverwaltung schreibt in ihrer Ausschussvorlage:

„Insgesamt weist Brauck A dank des Engagements der Bewohner sowie der Vorgaben – deren Einhaltung teils mit hohem Aufwand durchgesetzt wird – ein harmonisches Gesamtbild auf, das die Siedlung zu einem beliebten Wohnstandort mit besonderem Charakter macht.“

An anderen Stellen in der Siedlung, gibt Angel im WAZ-Gespräch zu, sei man nicht so konsequent mit Änderungen an Grundstücken oder Häusern umgegangen. „An etlichen Stellen hätte man mit mehr Nachdruck auf die Einhaltung der vor rund 15 Jahren erstellten Gestaltungssatzung dringen sollen“, so der Braucker SPD-Politiker. Es gab und gebe Unzufriedenheiten mit Veränderungen an Häusern (z.B. Veränderungen der Hauseingänge, Auswahl der Hausfarbe, Vorgartengestaltung). Angel: „Da bleiben wir dran, entweder muss man die Gestaltungssatzung durchsetzen oder sie ändern.“

Als gelungen bezeichnet Angel die behutsame bauliche Ergänzung auf ehemaligen Freiflächen oder in abgetrennten einstigen (zu großen) Gärten der Siedlung, die zunächst als abgeschlossen gilt. Verbesserungsbedürftig sei der Zustand der Straßen und Bürgersteige. Bei gröbsten Schäden sei man punktuell dabei, langfristig strebe man eine Sanierung mit Kanal- und Leitungserneuerungen an.