Gladbeck. . Für das alte Bahnhäuschen gibt es viele Pläne. Daher wollte die SPD Zweckel von der Stadt nun einige grundlegende Fragen beantwortet bekommen.
Die SPD Zweckel macht sich weiter Gedanken um die Zukunft des alten, aufgegebenen Stellwerks. Pläne gibt es viele, die CDU Zweckel hatte unter anderem einen Kümmerer-Kreis für das Bahnhäuschen an der Haydnstraße ins Leben gerufen. Kreativen Ideen im Stadtteil seien keine Grenzen gesetzt, so Norbert Dyhringer, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Zweckel.
Allerdings: „Bei allen Überlegungen muss an erster Stelle stehen, wie und für was das unter Denkmalschutz stehende Gebäude aufgrund seiner Gestaltung überhaupt genutzt werden kann“, sagt Dyhringer. Daher hat die SPD Zweckel einige Fragen bezüglich des Backsteingebäudes an die Stadt gestellt.
Die Frage nach einer Gastronomie wird häufig im Stadtteil diskutiert
Da die Frage im Stadtteil häufig diskutiert werde, wollte SPD-Ratsherr Norbert Dyhringer wissen: „Könnte in dem Gebäude eine Gastronomie betrieben werden?“ „Nein“, lautete die Antwort der Verwaltung. Für den Betrieb einer Gastronomie in dem Stellwerk wären unter anderem neben einem Gastraum der Einbau einer Küche mit Abstellraum sowie eine Toilettenanlage (die im Keller vorhandene einzelne Toilette wäre für eine gastronomische Nutzung nicht ausreichend) notwendig. Dies sei aufgrund der geringen Aufenthaltsfläche in dem Stellwerk ausgeschlossen.
Für den Erhalt gibt es Fördermöglichkeiten
Ob es für den Erhalt des Stellwerks als technisches Denkmal Fördermöglichkeiten gebe, wollte die SPD Zweckel wissen.
Im Rahmen der Denkmalpflege gibt es spezielle Förderprogramme beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie beim Landschaftsverband Westfalen Lippe, erfuhr die SPD auf ihre Anfrage.
In diesem Zusammenhang wollte Dyhringer auch von der Stadt wissen, wie groß die Nutzfläche des Stellwerkhäuschen ist. Diese betrage nur wenige Quadratmeter, hieß es in der Antwort. Die denkmalgeschützten, technischen Einrichtungen würden in dem Gebäude einen Großteil in Anspruch nehmen. „Es verbleibt nur eine sehr geringe Aufenthaltsfläche, die eine praktische Nutzung sehr erschwert bzw. ausschließt“, so die Verwaltung.
Auch eine Außengastronomie ist nicht möglich
Auch eine Außengastronomie könnte nur in Verbindung mit einem Anbau für Gastraum, Küche, Toilettenanlage ermöglicht werden. Die Verwaltung weist in ihrem Schreiben an die SPD Zweckel darauf hin, dass eine gastronomische Nutzung und die Errichtung eines Erweiterungsbaus gegenwärtig planungsrechtlich unzulässig seien. Aufgrund der Antworten der Verwaltung hält Dyhringer fest: Die SPD Zweckel müsse feststellen, dass das Stellwerk aufgrund seiner Funktion als Zweckbau keinen Raum für eine betriebswirtschaftlich sinnvolle, öffentliche Nutzung biete.
„Wir sind gespannt auf die Antworten der Deutschen Bahn, was sie als Eigentümer mit dem Gebäude vorhat und wie sie es als Denkmal erhalten will“, so Dyhringer. Die CDU Zweckel kündigte bereits im März an, dass die Bahn eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hat und, sobald diese vorliegt, das Stellwerk wohl verkaufen wolle.
Die CDU denkt über einen Förderverein nach, um das Gebäude übernehmen zu können. „Dass die laufenden Kosten und der Unterhalt in irgendeiner Weise von den ehrenamtlichen Mitgliedern eines zu gründenden Vereins aufgebracht werden müssen, wäre eine große Herausforderung, auch hinsichtlich sich aller daraus ergebenen Haftungsfragen“, so Norbert Dyhringer.