Gladbeck. Die Stadtverwaltung Gladbeck geht nun juristisch gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen vor. Auch eine Akteneinsicht wurde beantragt.

Die Stadt hat in Sachen Windrad Mottbruchhalde am Montag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen den Kreis Recklinghausen eingereicht, wie sie am Dienstag bekannt gab.

Ziel der Klage sei es, den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid des Kreises vom 11. Februar 2019 zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Haldentop aufzuheben, wie Peter Breßer-Barnebeck, Kommunikationschef der Verwaltung, erläuterte. Die Klage sei fristgerecht, aber noch ohne Begründung eingereicht worden. Außerdem beantragte die Stadt umfassende Akteneinsicht in die vollständigen Verwaltungsvorgänge des Kreises zu diesem Genehmigungsverfahren.

Heftige Windrad-Diskussion läuft seit dem 12. Februar

Die sei nötig, so Breßer-Barnebeck, um die Begründung nachhaltig ausarbeiten zu können. Gegen die im Februar mit der Genehmigung verfügten „Anordnung auf sofortigen Vollzug“ wolle die Stadt zunächst noch nicht vorgehen. Mit der Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht trete man auch den in den vergangenen Tagen geäußerten Gerüchten entgegen, die Stadt sei als ELE-Mitbeteiligte insgeheim für das Windrad.

Die Genehmigung für die STEAG-Tochter „Mingas Power“ war am 12. Februar überraschend erfolgt und hat bislang für viele Diskussionen und zum Beschluss des Rates geführt, „alle juristischen Mittel auszuschöpfen“, um das „Monster-Windrad“ zu verhindern. Während der Kreis der Stadt vorwirft, sie habe sich rechtswidrig verhalten, kritisierte die Stadt den Kreis, gegen ihre Interessen zu handeln. Ungeachtet aller Proteste hält die „Mingas Power“ an dem Vorhaben fest, wie sie erst vor wenigen Tagen mitteilte.