Gladbeck. Die Kreisverwaltung betont, dass es für den Mottbruch keinen gültigen Bebauungsplan gab, der ein Windrad ausschloss. Die Stadt entgegnet.

Die Kreisverwaltung Recklinghausen hat sich in der Debatte um ein Windrad auf der Mottbruchhalde zu Wort gemeldet und betont, dass eine Einzäunung der Windenergieanlage – wie oft behauptet werde – nicht vorgesehen sei. „Immer wieder sind Annahmen zu hören, die einem Faktencheck nicht standhalten“, heißt es in der Stellungnahme des Kreises.

Weder aus Sicht des Antragstellers (Steag) noch der Genehmigungsbehörde (Kreis) „wurde zu irgendeinem Zeitpunkt eine Einfriedung der Anlage gefordert oder angekündigt“, schreibt die Kreis-Pressestelle.

Kreis: Nur einmal taucht eine Zaunanlage in der Genehmigung auf

Die Mottbruchhalde aus der Ferne.
Die Mottbruchhalde aus der Ferne. © Mengedoht

In der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sei nur einmal von einer Zaunanlage die Rede: „Die Einfriedung ist am Zugangstor zur Mottbruchhalde (Boystraße) mit einem Feuerwehrschlüsselrohr (FSR) auszustatten, in dem der Torschlüssel zu hinterlegen ist, um der Feuerwehr einen gewaltfreien Zugang im Schadensfall zu ermöglichen“, zitiert der Kreis.

Diese Auflage stamme aus der Stellungnahme der Stadt zum Thema Brandschutz. Sie sei vom Kreis in den Bescheid übernommen worden und beziehe sich auf den aktuellen Zustand der Halde. Bei einem künftigen freien Zugang der Halde werde diese Auflage gegenstandslos.

Stadt: Wir hatten gar keine Möglichkeit, einen Bebauungsplan zu beschließen

Die Kreisverwaltung weist ferner darauf hin, dass in der Genehmigung eines Windrades nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich eine Baugenehmigung enthalten sei. Diese Genehmigung könne durch den Kreis aber nur erteilt werden, wenn es für den Bereich keinen Bebauungsplan gibt, der eine solche Nutzung ausschließt.

Die Stadt, die sich bereits mehrfach kritisch zum Kreisvorgehen äußerte, sagt dazu, dass die „Offenlegung“ des entsprechenden Bebauungsplanes am 11. Februar endete. „Am gleichen Tag hat der Kreis die Baugenehmigung erteilt. Das heißt, die Stadt hatte gar keine Möglichkeit, einen gültigen Bebauungsplan zu beschließen“, so die Stadtverwaltung in ihrer Entgegnung.

AfD Gladbeck lehnt die Windradanlage ab

Unterdessen hat sich auch die AfD Gladbeck gegen die Errichtung einer Windenergieanlage auf der Halde ausgesprochen. Die Vorgehensweise des Kreises, die Anlage gegen den Willen der Stadt zu genehmigen, sei undemokratisch.

Mit dem Projekt, das die IGA 2027 gefährde, werde versucht, eine „Energiewende mit der Brechstange“ herbei zu führen. Die AfD bezweifelt die Standfestigkeit des Windrades, befürchtet im Brandfall ein Risiko für die Feuerwehr, da das Plateau zu klein sei.