Gladbeck. . Die Bezirksregierung Münster kritisiert das Vorgehen der Kreistags Recklinghausen. Aber es bleibt dabei, dass das Kreishaus nicht neu gebaut wird
Im Schnellverfahren hat der Recklinghäuser Kreistag am 25. September das Bürgerbegehren gegen den geplanten Neubau des Kreishauses in Recklinghausen durchgewunken – und dabei offenbar einige Spielregeln verletzt. Das ist jedenfalls die Auffassung der Bezirksregierung Münster. An Zulässigkeit und Erfolg des Bürgerbegehrens ändert die Rüge aus Münster jedoch nichts.
Der Kreistag hatte, wie ausführlich berichtet, im Juni mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Recklinghausen beschlossen. Ein Bürgerbegehren, initiiert vom Dorstener Uwe Kähler, fegte jedoch wie ein Sturm über die Pläne hinweg. Mehr als 30.000 Unterschriften – doppelt so viele wie benötigt – wurden gesammelt.
Ende September wurde dem Inhalt des Bürgerbegehrens gefolgt
Fehlende Rechtssicherheit beklagt
Der Verein „Mehr Demokratie“ hat am Montag den Umgang des Landrats und des Kreistages mit dem Bürgerbegehren gegen den Kreishausneubau als „rechtswidrig“ bezeichnet. Der Verzicht auf die formelle Prüfung der Unterschriften sollte vielleicht eine großzügige Geste sein, erklärte Landesgeschäftsführer Alexander Trennhäuser.
Der Kreistag habe dem Bürgerbegehren aber keinen Gefallen getan, denn so fehle es an Rechtssicherheit.
Der Kreistag beschloss deswegen am 25. September – auch nach einer SPD-Empfehlung aus Gladbeck –, dem Inhalt des Bürgerbegehrens (Sanierung des Kreishauses auf Sparflamme) zu folgen und den Bürgerwillen ohne Auszählung der Unterschriften anzuerkennen. Bedenken zerstreute Landrat Cay Süberkrüb (SPD) damals mit dem Satz: „Weder die Bezirksregierung noch ich würden diesen Beschluss beanstanden.“
Die Kreistagsfraktion der Linken legte dennoch Beschwerde bei der Bezirksregierung ein. Die Antwort der Kommunalaufsicht liegt seit dem Wochenende vor – und bescheinigt dem Kreis, „rechtliche Verstöße“ begangen zu haben. Gerügt wird zum einen, dass es der Punkt „Kreishausneubau/Kreishaussanierung“ überhaupt so kurzfristig auf die Tagesordnung geschafft hat. Ladungsfristen seien missachtet worden. Eine Dringlichkeit, das Thema schon in der September-Sitzung zu behandeln, sieht Münster nicht.
Keine weiteren kommunalaufsichtlichen Maßnahmen
Auch der Verzicht auf eine Auszählung der Unterschriften des Bürgerbegehrens war offensichtlich ein Schnellschuss jenseits der rechtlichen Regeln, heißt es. Den Verstoß hat die Kreisverwaltung inzwischen aber insofern korrigiert, als dass sie mit einer stichprobenartigen Überprüfung („Nach einem wissenschaftlich fundierten Standardverfahren“, so der Kreis) das notwendige Quorum für ein gültiges Bürgerbegehren nachgewiesen zu haben glaubt. Die Bezirksregierung gab sich mit dem Ergebnis jedenfalls zufrieden und erwägt nach eigenen Angaben keine weiteren kommunalaufsichtlichen Maßnahmen.
Ob sich auch Die Linke damit zufrieden gibt, steht auf einem anderen Blatt Papier. Fraktionsvorsitzender Ralf Michalowsky (Gladbeck) kündigte bei der Kreistagssitzung am Montag jedenfalls den Gang vor das Verwaltungsgericht an.