Gladbeck. . Von 14 Gladbecker Heimen erfüllen nach letztem Kenntnisstand der Kreisverwaltung zwei nicht die gesetzliche Quote von mindestens 80 Prozent.

Ab heute gilt’s: Die gesetzliche Einzelzimmerquote tritt in Kraft. Das bedeutet, dass ab sofort jedes Heim mindestens 80 Prozent der Belegungsmöglichkeiten als Einbett-Räume vorhalten muss. Lena Heimers, Sprecherin der Kreisverwaltung in Recklinghausen, sagt: „Nach unserem aktuellen Kenntnisstand sind in Gladbeck 14 Einrichtungen von dem Gesetz betroffen: Alten-, Pflege- und Behindertenheime.“ Zwei davon „erfüllen bisher nicht die vorgeschriebene Quote“.

Kreis: 20 von 100 Heimen erfüllen Quote nicht

Um welche es sich dabei handelt? „Das dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht sagen“, sagt Lena Heimers. Kreisweit, so letzter Stand der Dinge, erreichten 20 von 119 Einrichtungen nicht die 80-Prozent-Marke.

Vor 15 Jahren angekündigt

Caritas-Vorstand Rainer Knubben sieht der Quote ganz entspannt entgegen. Er sagt: „Uns ist es schon weit vor dem Stichtag gelungen, die Umstellung zu erledigen.“ Sowohl im Johannes-van-Acken-Haus an der Rentforter Straße als auch im St.-Altfrid-Haus (Auf’m Kley) „haben wir mindestens 80 Prozent Einbett- und entsprechend Zweibett-Zimmer.“ An beiden Standorten habe die Caritas die gesetzliche Vorgabe berücksichtigt, als sie die Einrichtungen in Betrieb nahm. Das Johannes-van-Acken-Haus ging vor zehn Jahren an den Start, das St.-Altfrid-Haus vor sieben Jahren.

Einzelzimmerquote von 100 Prozent

„Karl-Josef Laumann hat diese Einzelzimmerquote schon vor 15 Jahren angekündigt“, erinnert sich Knubben. Damals wie heute war bzw. ist der CDU-Politiker zuständig für Soziale Themen. Es habe also genügend Zeit für die Betreiber von Heimen gegeben, sich auf die gesetzliche Änderung einzustellen. Der Caritas-Vorstand: „Wir haben diese Ankündigung sehr ernst genommen.“

Für Behinderten-Einrichtungen wie das St.-Suitbert-Haus an der Brauckstraße „gelten im Prinzip die gleichen Vorgaben wie bei Altenheimen“, betont Rainer Knubben. Für diesen Standort könne er sogar eine Einzelzimmerquote von 100 Prozent vermelden. Denn: „Wir ziehen das Haus leer. Deswegen haben wir so viele Zimmer, dass jeder, der es möchte, ein Einzelzimmer bekommen kann.“

Wiederbelegungsstopp

Beate Trzpiot, stellvertretende Leiterin von Vinzenz- und Marthaheim (Diakonisches Werk), sagt: „Wir sind schon seit Ewigkeiten für die Einzelzimmerquote gerüstet.“ Im Marthaheim gebe es 58 Einzelzimmer plus acht Doppelzimmer, im Vinzenzheim 68 Einzel- und sechs Doppelzimmer.“ Trzpiot stellt fest: Längst nicht jeder möchte solo wohnen. „Doppelzimmer werden zum Beispiel gerne von Ehepaaren genutzt“, erzählt sie. Knubben bemerkt ebenfalls, dass manch einer gerne in Gesellschaft lebe, auch dies werde berücksichtigt. Andere hingegen, so Beate Trzpiot, sagen: „Ich ziehe nur in ein Einzelzimmer.“ Aber: „Wir haben so viele, das ist überhaupt kein Problem.“

Kein Bewohner muss ein Heim verlassen

Schwierigkeiten bekommen hingegen die Einrichtungen, die die gesetzliche Quote nicht erfüllen. Kreissprecherin Heimers erklärt: „Gegen diese Heime wird ordnungsrechtlich vorgegangen.“ Es werde ein Wiederbelegungsstopp ausgesprochen: Sollte also jemand die betreffende Einrichtung verlassen, dürfe der Platz nicht wieder vergeben werden. Lena Heimers betont: „Es muss aber niemand ein Heim verlassen, in dem er bereits wohnt.“