Gladbeck. . Beschlüsse der Sitzung, in der auch der A52-Ausbau entschieden wurde, sind unwirksam. Beschränkte Vergabe von Eintrittskarten nicht rechtens.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen könnte gravierende Folgen für die Gladbecker Politik und womöglich auch für den geplanten Ausbau der B 224 zur A 52 haben: Alle Beschlüsse der Ratssitzung am 26. November 2015, in der auch die Entscheidung zum Ausbau der A 52 getroffen wurde, sind unwirksam, da die beschränkte Vergabe von Eintrittskarten nicht rechtens war. So entschied das Gericht in einem Klageverfahren, das die Fraktion Die Linke angestrengt hatte.
Sie hatte bemängelt, dass in der Sitzung fast zwei Drittel von 65 Eintrittskarten für Sitzplätze im Saal vorab und gesteuert vergeben wurden. 25 Eintrittskarten wurden je nach Fraktionsstärke an die Fraktionen verteilt, 16 weitere an Mitglieder der Verwaltung und Personen öffentlichen Lebens.
Gericht rügt Verstoß gegen die Sitzungsöffentlichkeit
Das sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit, argumentierte Die Linke. Dieser Ansicht folgt das Gericht im Urteil, das am Freitag zugestellt wurde. Grundsätzlich sei die Vergabe von Eintrittskarten zwar nicht zu beanstanden, sie müssten aber nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Durch die Vorabvergabe sei in unzulässiger Weise Einfluss auf das in der Ratssitzung gebildete Abbild der Öffentlichkeit genommen und könnte die Abstimmung der einzelnen Ratsmitglider und Fraktionen beeinflusst worden sein.
Die Linke: Damit gilt der Ratsbürgerentscheid gegen den A 52-Ausbau weiterhin
„Damit gilt der Ratsbürgerentscheid gegen die A 52 weiter“, schlussfolgert Linke-Fraktionsvorsitzender Olaf Jung. Denn erst ein Ratsbeschluss konnte diesen aufheben. Der sei jetzt aber ungültig.
Es könnte jedoch dauern, bis es Konsequenzen aus dem Urteil gibt. Das Gericht lässt die Revision zu, womit das Oberverwaltungsgericht die nächste Entscheidung treffen könnte. Die Stadtverwaltung äußerte sich noch nicht zum Urteil