Gladbeck. . Nach Meinung der Ratsfraktion wurde bei der Ratssitzung am 26. November gegen das Prinzip der Öffentlichkeit verstoßen.

Die Ratsfraktion Die Linke hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage eingereicht gegen die Gültigkeit des Ratsbeschlusses zur A 52 am 26. November. Die Fraktion begründet ihre Klage damit, dass gegen das Prinzip der Öffentlichkeit verstoßen worden sei.

Bürgermeister und Ratsmehrheit hätten durch die Reservierung von Plätzen im Zuschauerraum für geladene Gäste und, so der Vorwurf, „gezielte Vergabe von Plätzen an Autobahnbefürworter“ die breite Öffentlichkeit praktisch ausgeschlossen. Damit sei die von der Kommunalverfassung vorgesehene Öffentlichkeit einer Ratssitzung nicht ausreichend hergestellt und geltendes Recht verletzt worden. Aufgrund des großen Bürgerinteresses hätte die Stadt einen größeren Raum finden bzw. Karten für die Sitzung nach dem „Windhundprinzip“ vergeben müssen.

Stadt widerspricht den Vorwürfen

Die Stadtverwaltung hatte den Vorwürfen, die auch vor der Ratssitzung im November laut geworden waren, damals schon deutlich widersprochen und sich ihre Auffassung von der Kommunalaufsicht des Kreises noch am Tag der Ratssitzung schriftlich bestätigen lassen. Die Zuschauerplätze im Ratssaal seien von 40 auf 65 erweitert worden und ein Kartenkontingent sehr wohl nach dem „Windhundprinzip“ vergeben worden. Dazu hätte es, wie häufiger in der Vergangenheit, Kontingente für die Ratsfraktionen gegeben. Auch sei die Sitzung in zwei weitere Räume im Rathaus (mit 100 Plätzen) akustisch übertragen worden.