Gladbeck. . Städtische Grünpflege nutzt das Unkrautvernichtungsmittel z.B. im Einsatz gegen den Riesen-Bärenklau. Verbot soll für kommunale Flächen gelten.
Die Stadtverwaltung plant ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Glyphosat auf allen kommunalen Grünflächen. Die Fraktion Die Linke hatte im Umweltausschuss den Antrag gestellt, den Landwirten, die Ackerflächen von der Kommune gepachtet haben, das Verwenden des umstrittenen chemischen Unkrautvernichtungsmittels dort zu untersagen.
Behandelt wurde das Thema nun im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss als dem zuständigen Gremium. Zu einer Entscheidung kam es allerdings noch nicht. Der Grund dafür: Der Zentrale Betriebshof verwendet das Mittel aktuell noch.
Vom Tisch ist das Thema aber damit nicht
„Da können wir unseren Pächtern den Einsatz im Moment ja nur schlecht verbieten“, so Wirtschaftsförderer Peter Breßer-Barnebeck. Vom Tisch ist das Thema aber damit nicht. Vielmehr ist es nun Ziel der Stadtverwaltung, den Einsatz des Mittels in Zukunft grundsätzlich auf allen kommunalen Flächen zu verbieten.
Der Zentrale Betriebshof arbeitet mit Glyphosat – allerdings nicht in großen Mengen. „Wir verwenden es lediglich in Ausnahmefällen, zur Bekämpfung besonders hartnäckiger Pflanzen, zum Beispiel von Neophyten“, erklärt Bernhard Schregel, beim ZBG für die Grünpflege zuständig. Der Riesen-Bärenklau fällt dem Experten da als erstes ein.
Der Riesen-Bärenklau kann schmerzhafte Verbrennung verursachen
Glyphosat gilt als krebserregend
Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat gilt laut Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen. Und es soll maßgeblich zum Artensterben in der Agrarwirtschaft beitragen.
Die Nachbarstadt Bottrop ihren Pächtern von landwirtschaftlichen Flächen den Einsatz des Mittels bereits vor einigen Monaten untersagt.
Bis zu vier Meter hoch wird die Pflanze, berührt man sie, kann es bei warmem Wetter zu sehr schmerzhaften Verbrennung kommen.
Oder auch bei der Bekämpfung des japanischen Staudenknöterichs, der ebenfalls einige Meter hoch wird und zwei bis drei Meter lange Wurzeln hat, werde das Mittel eingesetzt. „An der Welheimer Straße findet man dieses Pflanze manchmal, dann bekämpfen wir sie mit Glyphosat“, so Schregel.
Allerdings: Im Jahr 2016 habe der ZBG gerade einmal zehn Liter des Mittels verwendet, im Jahr darauf noch weniger. „Und in diesem Jahr kam Glyphosat noch gar nicht zum Einsatz“, so Schregel. Es stelle den ZBG also nicht vor unlösbare Probleme, sollte es zu einem grundsätzlichen Verbot kommen. „Wir werden dann andere Wege finden, derart hartnäckige Pflanzen zu beseitigen.“
„Wir produzieren ja keine Lebensmittel“
Einen wichtigen Unterschied zum Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels in der Landwirtschaft sieht der Experte ebenfalls: „Bei uns geht es ja niemals um Pflanzen, die der Lebensmittelgewinnung dienen.“ Das mache den Einsatz noch einmal unbedenklicher.
Ungefähr 25 Hektar an landwirtschaftlicher Fläche befinden sich im Besitz der Stadt Gladbeck. Dagegen stehen 640 Hektar Wald-, Park- und Grünflächen, die der Kommune gehören. Über ein Glyphosat-Verbot auf allen städtischen Gebieten soll nun die Politik im nächsten Haupt- und Finanzausschuss entscheiden. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen soll das Mittel dann in Gladbeck auf städtischen Flächen noch zum Einsatz kommen.