Bochum. Umweltausschuss beschließt, dass Landwirte auf von der Stadt gepachteten Flächen das Schädlingsbekämpfungsmittel nicht mehr verwenden dürfen.

Auf städtischen Äckern soll künftig kein Glyphosat mehr versprüht werden. Mehrheitlich hat der Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass die Pächter landwirtschaftlicher Flächen der Stadt schnellstmöglichst dazu verpflichtet werden sollen, auf die Verwendung des Schädlingsbekämpfungsmittels zu verzichten.

Dabei geht es um insgesamt 102, jährlich kündbare Pachtverträge, die die Stadt mit 39 verschiedenen Pächtern geschlossen hat. Die betreffenden Flächen umfassen zwar lediglich 2,4 Prozent des gesamten Stadtgebiets, weshalb die CDU-Fraktion sich bei der Abstimmung enthielt und von einem „symbolischen Antrag“ und einer „Insellösung“ sowie von mangelnder Kontrollmöglichkeit sprach, so Ratsmitglied Karl-Heinz Christoph.

Private Flächen sind nicht betroffen

„Aber wir sprechen von 348 Hektar, und das ist nicht unerheblich“, kommentierte die Ausschussvorsitzende Martina Schmück-Glock (SPD) die Enthaltung der CDU. Nicht betroffen von dem Verbot sind die eigenen Flächen der Landwirte, auf denen nach einer jüngsten Entscheidung der EU zumindest in den nächsten fünf Jahren weiterhin Glyphosat zum Einsatz kommen darf.

„Da treffen Leute eine Entscheidung, die sich fachlich nicht informiert haben“, kritisiert Achim Heinrichs, stellvertretender Ortsverbandsvorsitzender des Landwirtschaftsverbands aus Wattenscheid.
„Da treffen Leute eine Entscheidung, die sich fachlich nicht informiert haben“, kritisiert Achim Heinrichs, stellvertretender Ortsverbandsvorsitzender des Landwirtschaftsverbands aus Wattenscheid.

„Und daran halte ich mich, an die gesetzlichen Vorgaben nämlich“, sagt Achim Heinrichs, stellvertretender Ortsverbandsvorsitzender des Landwirtschaftsverbands aus Wattenscheid. Die Ausschussentscheidung hält er für falsch („völliger Müll“). Er wirft der Politik vor: „Da treffen Leute eine Entscheidung, die sich fachlich nicht informiert haben.“ Auch er habe einige städtische Flächen gepachtet und verwende, falls nötig, Glyphosat, „aber wahrscheinlich nicht so, wie sich das 95 Prozent der Gesellschaft vorstellt.“ Mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel würden keine Pflanzen behandelt, die geerntet werden; sondern „Begleitgrün, das ich nicht haben möchte“. Dieses geschehe vor der Saat und habe keine Auswirkungen auf die Ernte, da Glyphosat über das grüne Blatt aufgenommen werde.

Verband kritisiert die Bochumer Entscheidung

Auch der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband kritisiert die Bochumer Entscheidung. Kreisgeschäftsführer Heinz-Wilhelm Büscher spricht von „Hysterie“ und erklärt, Glyphosat zu verbieten, sei kontraproduktiv. Auf den betreffenden Äckern müsste das Unkraut künftig wieder untergepflügt werden. Das habe auf den Bochumer Böden in der Vergangenheit zu Erosion und zu Schlammlawinen nach starken Regenfällen geführt. Auch er vermisst eine Rücksprache der Politik mit dem Fachverband: „Da wird über die Bauern entschieden, aber nicht mit ihnen gesprochen.“

Erst Ende November, nach der umstrittenen Zustimmung Deutschlands in der EU zur weiteren Genehmigung von Glyphosat durch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), hatte Bauern-Kreisverbandsvorsitzender Hans-Heinrich Wortmann betont, dass die heimischen Landwirte Glyphosat nicht – wie etwa in den USA üblich – in Ackerkulturen ausbringen und „möglichst sparsam einsetzen“.

>> KONTROLLE NUR IN EINZELFÄLLEN

Kontrollieren lässt sich der Einsatz von Glyphosat aus Sicht von Katasteramtsleiter Ingbert Ridder nur in Einzelfällen. Eine flächendeckende Bodenanalyse sei kaum möglich.

  • Der Verdacht, dass Glyphosat eingesetzt worden sein könnte, ergebe sich relativ schnell dadurch, „dass überhaupt kein Unkraut auf dem Acker zu sehen ist“, so Ingbert Ridder.