Gladbeck. . Die arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber sind abgeschlossen. Rechtsanwalt Löbbecke spricht von einem „Totalerfolg“.

Die ehemaligen Hebammen der Geburtshilfe am St.-Barbara-Hospital haben sich mehr als ein Jahr nach ihren Kündigungen durch den Krankenhausbetreiber KKEL im arbeitsgerichtlichen Streit mit ihrem Ex-Arbeitgeber durchgesetzt. Sie erhalten einen neuen Job oder übliche Abfindungen. „Das war arbeitsrechtlich ein Totalerfolg“, kommentiert Rechtsanwalt Martin Löbbecke den Verfahrensabschluss.

Am Ende des über 15 Monate andauernden Rechtsstreits kam es laut Löbbecke zu außergerichtlichen Einigungen, die man letztlich mit dem neuen KKEL-Haupteigentümer, der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH, ausgehandelt habe. Inzwischen seien sämtliche Vereinbarungen vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen festgestellt worden, die arbeitsrechtlichen Verfahren damit beendet.

Vier Hebammen werden von St. Augustinus übernommen

Im Ergebnis werden nun vier der verbliebenen acht Hebammen, denen Ende 2016 gekündigt worden war, von der St. Augustinus GmbH übernommen und künftig in der Geburtshilfe des St.-Marien-Hospitals Buer (das von der Augustinus GmbH betrieben wird) arbeiten – „unter Anrechnung der bisherigen Betriebszugehörigkeit, so dass sie vom ersten Tag an tariflich unkündbar sind“, hebt Löbbecke hervor.

Hebammen waren fast ein Jahr freigestellt

Die verbliebenen acht Hebammen waren fast ein Jahr bis Mitte Oktober freigestellt und weiter bezahlt worden.

Zuletzt hatten sie wieder im Rahmen einer sogenannten Prozessbeschäftigung zu einer Vergütung als Hebamme im St. Barbara-Hospital gearbeitet, aber im Bereich der Pflege, wollten aber wieder in ihren Beruf.

Darüber hinaus erstritten sie sich zusätzlich „einen durchaus noch nennenswerten finanziellen Ausgleich für den erlittenen Ärger“, so ihr Rechtsanwalt.

Die übrigen vier erhalten Abfindungen

Die anderen vier Hebammen scheiden zum 31. März aus den Diensten der KKEL aus und erhalten „endlich die üblichen, akzeptablen Abfindungsbeträge“, so Löbbecke, der von einem „fantastischen Ergebnis“ spricht.

Von den Ende 2016 gekündigten elf Hebammen waren bekanntlich zwei bereits im Zuge des arbeitsrechtlichen Verfahrens vergangenes Jahr ausgeschieden und in den vorgezogenen Ruhestand gegangen. Dabei hatte man erstritten, dass sie „bei hundert Prozent Ausgleich aller Nachteile in Form von Verdienstausfall bis Renteneintritt, Rentenminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung und Rentenminderung in der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse“ ausschieden, so Löbbecke.

Eine dritte Hebamme arbeitet nun als Arzthelferin

Eine dritte Hebamme hatte eine Prozessbeschäftigung als Dauerbeschäftigung akzeptiert, nach der sie nunmehr bei voller Hebammenvergütung als Arzthelferin weiter eingesetzt wird. Für den Fall der Wiedereröffnung einer Geburtshilfestation in Gladbeck hat sie die Wahl, erneut Beschäftigung als Hebamme zu verlangen.

Formell bleibe, so Löbbecke, die Möglichkeit der Wiedereröffnung der Geburtshilfe in Gladbeck, trotz des jetzt besiegelten Ausscheidens der Hebammen, weiter erhalten. Sie könnten jederzeit zurückkehren.