Gladbeck. Das Arbeitsgericht weist in ersten Verfahren den zweiten Kündigungsversuch zurück.Die Katholischen Kliniken sollen Abfindungslösungen überdenken.

  • Die fünfte Kammer des Arbeitsgerichtes hat den zweiten Kündigungsversuch zurückgewiesen
  • Die Vorsitzende Richterin regte an, dass die Katholischen Kliniken Emscher-Lippe ihre Haltung überdenken
  • Die Möglichkeit einer Abfindungsregelung soll im Aufsichtsrat der KKEL besprochen werden

Ein weiterer Erfolg kündigt sich an für die St. Barbara-Hebammen, die nach der Schließung der Geburtshilfe von den Katholischen Kliniken Emscher-Lippe KKEL nach mehr als 40 Jahren Betriebszugehörigkeit ohne Abfindung Ende 2016 geschasst wurden. Nachdem die erste Kündigungsserie für alle elf Hebammen abgewehrt werden konnte, läuft offenbar auch die daraufhin gestartete zweite Kündigungswelle der Katholischen Kliniken ins Leere. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat jetzt in den ersten zwei Verfahren die bereits zum 31. März ausgesprochenen außerordentliche Kündigungen für unwirksam erklärt, die mit sozialer Auslauffrist zum 30. September wirksam werden sollten. Die Vorsitzende Richterin der 5. Kammer, Renate Schreckling-Kreuz, stellte damit fest, dass die Arbeitsverhältnisse fortbestehen.

Probleme, Kündigung durchzusetzen

Es ist zu erwarten, dass in den folgenden Verhandlungen die weiteren Kammern des Arbeitsgerichtes, aufgrund nahezu identischer Sachlage der Entscheidung der 5. Kammer folgen werden. Dies war bereits so bei der Abwehr der ersten Kündigungswelle geschehen. Für Anfang September sind die weiteren Kündigungsschutzklagen der restlichen Hebammen terminiert.

Richterin Renate Schreckling-Kreuz wandte sich am Ende der Sitzung am Mittwoch noch einmal an den rechtlichen KKEL-Vertreter, Anwalt Dr. Dieter Brenneis, sowie an die KKEL-Geschäftsführerin Ines Manegold, um ausdrücklich auf die Probleme zur Durchsetzung einer Kündigung der Hebammen hinzuweisen, was auch für die Möglichkeit des Versuches einer dritten Kündigung gelte. Die Richterin regte weiter an, wie es bereits teils bei den Verhandlungen der ersten Kündigungswelle geschehen war, dass der Aufsichtsrat der Katholischen Kliniken Emscher-Lippe seinen Standpunkt noch einmal überdenkt und wirtschaftlich vernünftige Abfindungslösungen anbietet.

An den Beschluss des Aufsichtsrates gebunden

Die nach der ersten Kündigung neu berufene KKEL-Geschäftsführerin, Ines Manegold, ließ dazu erneut durchblicken, dass sie Abfindungslösungen generell nicht ablehnend gegenüber stehe. Sie wiederholte aber auch, dass sie an den bestehenden Beschluss des Aufsichtsrates gebunden sei, der Abfindungszahlungen an die Hebammen nicht vorsehe.

KKEL-Aufsichtsratsvorsitzender Werner Phillips signalisiert auf Anfrage der WAZ Bereitschaft, die Sachlage zu überdenken: „Für kommende Woche sind Gespräche mit Geschäftsführerin Manegold und Rechtsanwalt Brenneis anberaumt, bei denen sie zu dem aktuellen Entscheid des Arbeitsgerichtes Stellung nehmen.“ Der Aufsichtsrat berate dann über das weitere Vorgehen, „wobei wir auch überdenken werden, was von der Vorsitzenden Richterin angeregt wurde“.

Für alle Eventualitäten gewappnet

Der Rechtsbeistand der gekündigten St. Barbara-Hebammen, Martin Löbbecke, sieht sich für alle Eventualitäten gewappnet: „Wir sind bereit, eine dritte Kündigungswelle anzunehmen – oder Verhandlungen über eine wirtschaftliche Lösung aufzunehmen.“

>>>KOMMENTAR: Mit der Abfindung abfinden

Der Aufsichtsrat der KKEL sollte sich endlich mit einer Abfindung abfinden und im Rechtsstreit mit den St. Barbara-Hebammen einlenken. Dass gerade ein katholisches Haus seinen treuen Mitarbeiterinnen nach mehr als 40 Beschäftigungsjahren keinen finanziellen sozialen Ausgleich anbietet, ist auch bei knapper Kasse nicht nachzuvollziehen. Die Rechnung ging zudem nach hinten los, da das Gehalt für die geschassten Hebammen jetzt wohl mindestens bis September weiterbezahlt werden muss; sollte eine dritte Kündigungswelle folgen, sogar bis März 2018. Also: Bitte Verhandlungen aufnehmen und eine vernünftige Lösung mit den Hebammen suchen!