Gladbeck. . Die Stadt Oer-Erkenschwick muss Genehmigung des Muezzin-Rufs nach einem Gerichtsurteil überprüfen. In Gladbeck war eine Genehmigung nie nötig.

Der Ruf des Muezzin vom Minarett der Moschee stößt nicht überall auf sie viel Toleranz wie mittlerweile in Gladbeck: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Genehmigung der Stadt Oer-Erkenschwick für den Gebetsruf per Lautsprecher einer muslimischen Gemeinde aufgehoben. Dort war 2014 der Gebetsruf mit einer Lautstärke von bis zu 85 Dezibel (das entspricht in etwa einem Saxofon) erlaubt worden.

In Gladbeck, wo seit April 2015 die DITIB-Moschee in Butendorf den Gebetsruf ausübt, sei die Situation anders, so die Stadtverwaltung: Dort sei der Ruf technisch auf eine maximale Lautstärke von 55 Dezibel (entspricht einem leisen Gespräch) beschränkt.

Gladbecker Ruf war nicht genehmigungspflichtig

Gladbecks Erster Beigeordneter Rainer Weichelt: „Dies ist nicht genehmigungspflichtig, wir haben daher also keine Erlaubnis erteilen müssen.“ Aus dem Umfeld der Moschee habe es in der Vergangenheit lediglich eine Beschwerde gegeben, die sich jedoch als unbegründet erwiesen habe.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes, das noch nicht rechtskräftig ist, bedeute nicht, dass der Gebetsruf in Oer-Erkenschwick nun generell verboten sei. Die Stadt Oer-Erkenschwick müsse ihre Genehmigung nun prüfen.