Oer-Erkenschwick. Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte einer Gemeinde den Muezzin-Ruf über Lautsprecher erlaubt. Ein Ehepaar hatte vor Gericht dagegen geklagt.
Nach dem Urteil zu Lautsprechern für den Muezzin-Ruf will die Stadt Oer-Erkenschwick das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen prüfen und möglicherweise Berufung einlegen. Zunächst wolle man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, sagte ein Stadtsprecher am Freitag.
Das Gericht hatte am Donnerstag eine Genehmigung der Stadt für einen wöchentlichen, nach außen per Lautsprecher übertragenen Gebetsruf einer Moscheegemeinde kassiert. Geklagt hatte ein 69-Jähriger aus Oer-Erkenschwick, der in dem Gebetsruf seinen christlichen Glauben herabgesetzt sah.
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Die Stadt habe bei einer 2014 erteilten Genehmigung die Interessen der Anwohner nicht genügend berücksichtigt, entschied das Gericht. Die Kommune hätte vor der Genehmigung auch alle Auswirkungen auf die sogenannte negative Religionsfreiheit der Anwohner überprüfen müssen.
Die Moschee der türkischen Ditib-Gemeinde liegt rund 900 Meter Luftlinie von dem Wohnhaus des Klägers entfernt. Seit dessen Klage im Juli 2015 wird der Gebetsruf dort nicht mehr nach außen übertragen.Die muslimische Gemeinde wollte das Urteil am Freitag nicht kommentieren. Man wolle zunächst die Reaktion der Stadt auf das Urteil abwarten, sagte der zweite Vorsitzende, Hüseyin Turgut. (dpa)