Gladbeck. . Die Betreiber der 25 Spielhallen müssen ab sofort Auflagen erfüllen. Das Ordnungsamt glaubt aber nicht, dass nun alle Casinos schließen müssen.

Der Gesetzgeber hat es sicher gut gemeint: 2012 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, vor allem mit dem Ziel, Spielsucht zu verhindern und einzudämmen. Kritiker halten das, angesichts der Glücksspielmöglichkeiten im Internet, für ein stumpfes Schwert.

Gladbeck, wie alle Kommunen in NRW, und Betreiber von Spielhallen bekamen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, um die verschärften Bedingungen umzusetzen.

Am 1. Dezember 2017 ist die Frist abgelaufen

Am 1. Dezember 2017 ist diese Frist in Nordrhein-Westfalen abgelaufen. Und jetzt? Droht den Spielhallen ein „Massensterben“ mit dem Verlust vieler Arbeitsplätze, wie die Branche seit Inkrafttreten der Neuregelungen immer wieder prophezeit?

Der Glücksspielstaatsvertrag

Leicht hat es der Gesetzgeber den Kommunen mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht gemacht. Sie kritisieren, dass Ausführungshinweise und Erlasse des Landes zur Umsetzung der Vorgaben nicht besonders hilfreich waren.

Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs: „Wir fühlen uns vor Ort häufig wie Ritter ohne Schwert.“

In Gladbeck gibt es 25 Spielhallen an nur zehn Standorten, weil etliche Betreiber gleich mehrere Konzessionen besitzen und im selben Gebäude bis zu vier solcher Etablissements anbieten. Der Grund: In jeder Spielhalle ist pro zwölf Quadratmeter nur ein Geldspielgerät erlaubt, maximal dürfen es zwölf sein.

Mehrfachkonzessionen sind jetzt nicht mehr zulässig. In Gladbeck gibt es vier Vierfachkonzessionen und eine Dreifachkonzession – problematische Fälle also. Neu ist auch: Spielhallen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zueinander haben. In zwei Fällen im Stadtgebiet ist das nicht der Fall.

„Spielhallenbetreiber können Härtefallanträge stellen“

Aber: „Spielhallenbetreiber können, wenn wir ihnen die glücksspielrechtliche Erlaubnis verwehren, Härtefallanträge stellen“, erklärt Gregor Wirgs, Leiter des Ordnungsamtes. „Sie können beispielsweise wirtschaftliche Gründe anführen oder auf langfristige Mietverträge verweisen.“ Das haben auch alle Betroffenen getan.

Für die Kommunen gibt es gute Gründe, nicht allzu rigoros gegen Spielhallenbetreiber vorzugehen.
Für die Kommunen gibt es gute Gründe, nicht allzu rigoros gegen Spielhallenbetreiber vorzugehen. © Dennis Strassmeier

Alles, was mit Spielhallen zu tun hat, landet im Ordnungsamt auf dem Tisch von Abteilungsleiterin Silke Döding. Die Härtefallanträge sind dabei die dicksten Brocken, denn „ablehnende Bescheide haben ganz sicher ein juristisches Nachspiel“, sagt sie. Das ist nicht nur zeit- und arbeitsaufwändig, sondern kann auch teuer für die Kommunen werden, denn sie tragen das Prozess- und Schadenersatzrisiko. Und weil das so ist, sind sich die Städte im Kreis Recklinghausen einig: Lehnen sie einen Härtefallantrag ab, werden sie keine sofortige Vollziehung anordnen, sondern die Entscheidung des Gerichts abwarten.

„Die Vergnügungssteuer ist eine durchaus wichtige Einnahmequelle“

Apropos Geld: Für die Kommunen gibt es gute Gründe, nicht allzu rigoros gegen Spielhallenbetreiber vorzugehen. Gregor Wirgs: „Die Vergnügungssteuer ist eine durchaus wichtige Einnahmequelle in den städtischen Etats.“ In Gladbeck spült sie 1,36 Millionen Euro jährlich in die Stadtkasse.

Das bedeutet natürlich nicht, dass Silke Döding und Gregor Wirgs alle Augen zudrücken. „Selbstverständlich prüfen wir die Anträge genau, und es wird sicher Ablehnungen geben“ sagt Silke Döding, aber sie ist sich mit ihrem Chef einig: „Es werden vorerst mehr Spielhallen geöffnet bleiben als geschlossen werden.“