Gladbeck. . Schonfrist endet im November 2017. Künftig nur noch 12 Spielautomaten je Einrichtung erlaubt. Bei Verstoß droht die Schließung
- Fünfjährige Schonfrist endet im November 2017
- Bei Verstoß gegen die gesetzliche Regelung droht die Schließung
- Künftig nur noch zwölf Spielautomaten je Einrichtung erlaubt
Harte Zeiten stehen den 25 Gladbecker Spielhallen bevor: Bis November 2017 prüft die Stadt, ob sie einen notwendigen Abstand von mindestens 350 Metern zueinander und zu Schulen oder Kitas einhalten. Großbetriebe soll es bis dahin gar nicht mehr geben, denn sie sind nicht länger erlaubt. Die fünfjährige Schonfrist im Glücksspielstaatsvertrag, die bis zum nächsten Jahr für die Automaten-Hallen gilt, erlischt. Jede Daddelbude darf danach nur noch maximal zwölf Spielmaschinen wie „Einarmige Banditen“ aufstellen.
Auch das wird bei der neuen Kontrolle eine entscheidende Rolle spielen, denn einige Betriebe haben versucht, diese Vorschrift mit getrennten Automateninseln zu umgehen. Sollten die Betreiber die Gesetzesvorschriften bis zum Ende der Übergangsfrist nicht einhalten, droht die Schließung.
„Wir werden die 25 Spielhallen in den nächsten Monaten anschreiben und nachfragen, ob der Antrag auf eine erneute Prüfung überhaupt gestellt werden möchte. Bei einigen Betrieben wird es wahrscheinlich nicht lohnen, da sie die gesetzlichen Vorschriften in Zukunft nicht einhalten können“, sagt der Sprecher der Stadt Tim Deffte. Diese Spielstätten hätten die Möglichkeit, mit der Stadt ins Gespräch zu treten und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. „Wenn schon feststeht, dass der benötigte Abstand nicht eingehalten werden kann und Halle zu nah an Halle liegt, dann ist die Kontaktaufnahme der erste Schritt.“
Die Stadt rechnet jedoch damit, dass mehrere Anträge auf eine erneute Prüfung eingehen werden und die Spielhallen aus dem Stadtbild t nicht gänzlich verschwinden. Deffte: „Die Namensänderung haben alle örtlichen Unternehmen schon durchgeführt.“ Seit Oktober 2011 darf eine private Daddelstätte den Begriff „Casino“ nicht mehr im Namen tragen. Diese Vorschrift ist auch von der Schonfrist betroffen – Gladbecker Spielhallenbetreiber haben auf diese Veränderung bereits reagiert.
Von den Gesetzesverschärfungen ausgenommen sind übrigens lokale Wettbüros und kleinere Wettstätten. Für sie ändert sich im kommenden Jahr nichts.