Gladbeck. Der Kreis informiert Anwohner mit einem Schreiben. Private Brunnen sollen zur Analyse genutzt werden, ob sich die Chemikalien ausgebreitet haben.

  • Der Kreis Recklinghausen informiert Anwohner des Gladbecker Chemiewerkes jetzt mit Hauswurfsendung
  • In Privatgärten gebohrte Brauchwasserbrunnen sollen für weitere Grundwasserproben genutzt werden
  • Ob sich die giftigen Alt-Chemikalien im Boden bis zu den Wohngebieten ausgebreitet haben, ist noch unklar

Beunruhigende Nachrichten für Anwohner des Werksgeländes des Chemieunternehmens Ineos Phenol in Zweckel. Boden- und Grundwasseruntersuchungen auf dem Werksgelände haben Verunreinigungen mit giftigen und krebserregenden Stoffen ergeben. Darüber informiert jetzt die Bodenschutzbehörde des Kreises in einem Anschreiben. Zudem sollen die Anwohner in einem Fragebogen Auskunft geben, ob private Brauchwasserbrunnen genutzt werden.

Die Bodenbelastungen stammen zum Teil noch aus dem früheren Zechen- und Produktionsbetrieb, etwa der IG Farben, vor und während des 2. Weltkrieges. „Sie haben nichts mit der aktuellen Produktion zu tun“, unterstreicht Dr. Volker Weber von Ineos Phenol. Der Leiter des Bereichs Umwelt verweist ansonsten an die „in der Sache nun federführende Umweltbehörde“.

Als krebserregend und umweltschädlich eingestuft

Aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen wurden entlang des Industriegeländes an der Frentroper Straße in 15 bis zu 25 Metern Tiefe Grundwasser-Beobachter installiert. Die Ende 2016 entnommenen und untersuchten Proben ergaben eine Belastung mit Cumol, leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen und perfluorierten Tensiden, die als krebserregend und umweltschädlich eingestuft werden.

Die Kreisverwaltung Recklinghausen wurde als Untere Bodenschutzbehörde von der Bezirksregierung Münster im Februar mit dem Fall betraut. Der Kreis wird in diesen Tagen die Ineos Anwohner informieren. „Dies betrifft ausschließlich Haushalte westlich der Frentroper Straße, da die Grundwasserbewegung in diese Richtung stattfindet“, so Svenja Küchmeister von der Kreisverwaltung.

In einem Fragebogen sollen die Anwohner der:

  • Huyssenstraße,
  • Schanzenhof,
  • Dechenstraße,
  • Schanzenheide,
  • Frentroper Straße,
  • Hagelkreuzstraße,
  • Frielinghausstraße,
  • Husmannstraße,
  • Uechtmannstraße,
  • Bellmannstraße
  • Forststraße

auch angeben, ob sie Brauchwasserbrunnen gebohrt haben und nutzen. Denn diese seien nicht meldepflichtig, anders als Trinkwasserbrunnen. „Davon ist einer der Behörde im betreffenden Gebiet bekannt“, so Küchmeister weiter. Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb, „der bereits beprobt wurde. Die Untersuchung hat keine bedenklichen Werte ergeben“.

Bodenproben außerhalb des Werkes

Bisher gebe es keine Hinweise „auf eine Ausbreitung der Verunreinigungen über das Industrieareal hinaus“. Über mögliche Brauchwasserbrunnen könnten die Fachleute vorsorglich und bequemer als bei aufwendigen Bohrungen weitere Proben entnehmen, „um die Grundwasserqualität außerhalb des Werksgeländes festzustellen“. Den Anwohnern entstünden dadurch keine Kosten, versichert Küchmeister. Die Untersuchungsergebnisse werden den Brunnenbesitzern mitgeteilt. Die Verwaltung entscheide dann je nach Analyseergebnis weiter, „ob und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen“.