Gladbeck. . Herne will das Trinken in der Öffentlichkeit komplett verbieten. In Gladbeck und anderen Kreisstädten sind die Einschränkungen weniger streng.

Betrunkene Jugendliche an Bushaltestellen, Trinkgelage in Fußgängerzonen oder Parks: In Herne hat der Stadtrat jetzt entschieden, öffentliches Alkoholtrinken auf Plätzen, in Fußgängerzonen und in Parks zu untersagen, wenn sich Bürger davon gestört fühlen. Die Städte im Kreis gehen mit der Problematik unterschiedlich um, nur eins ist allen gemeinsam: Eine Trinkerszene gibt es überall.

Bunker am Markt im Blick

In Gladbeck ist öffentliches Alkoholtrinken nur auf Spielplätzen und Schulhöfen tabu. „Das kontrollieren wir auch“, sagt Stadtsprecherin Christiane Schmidt. Darüber hinaus seien keine Einschränkungen geplant.

Auch interessant

Der Bunker am Marktplatz in der Innenstadt, vor dem sich Personen regelmäßig mit Biervorräten treffen, werde vom kommunalen Ordnungsdienst im Auge behalten. „Aber Beschwerden aus der Bevölkerung gibt es so gut wie keine“, sagt Christiane Schmidt.

Vorgehen in anderen Städten

Ähnlich wie in Gladbeck stellt sich die Situation in anderen Kreisstädten dar. Beispiel Marl: Öffentliches Trinken auf Spielplätzen ist untersagt, darüber hinaus gibt es eine „Straßensicherheitsverordnung“: Wenn Alkoholgenuss auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zu Störungen der Mitbürger führt, soll der kommunale Ordnungsdienst einschreiten.

In Recklinghausen sind der Busbahnhof und der Neumarkt in Süd Schwerpunkte der Trinkerszene. Bislang gibt es kein Verbot, vorstellbar sei das zwar, heißt es bei der Verwaltung. Zunächst müsse jedoch die Rechtslage geprüft werden.

Verbot zwischen 19 und 6 Uhr

Wesentlich rigoroser dagegen geht die Stadt Datteln gegen öffentliches Trinken vor. Dort ist der öffentliche Verzehr von Alkohol zwischen 19 Uhr und 6 Uhr untersagt. Das ist in einer „ordnungsbehördlichen Verordnung“ geregelt. Komplett verboten ist das Trinken im Umfeld von Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Kein Alkohol in der Innenstadt

Ebenso ist in Herten in der Innenstadt und am Rathaus der Konsum von alkoholischen Getränken vollständig untersagt. In anderen Bereichen der Stadt schreitet der kommunale Ordnungsdienst ein, wenn Dritte zum Beispiel durch Anpöbeln, Lärm oder Verrichtung der Notdurft belästigt werden.