Essen. Der Mann, der in der JVA einen Mithäftling mit einem Messer verletzte, bleibt ohne neue Strafe. Dem Gericht reicht eine frühere Verurteilung aus.

Beim Freigang in der JVA Essen ging der Gladbecker Vladimir B. (31) hinterrücks auf einen Mithäftling los, verletzte ihn mit einem Messer am Hals. Doch dafür bekommt er keine Strafe, entschied am Freitag die VI. Essener Strafkammer und stellte das Verfahren ein. Die Maßnahmen aus einem früheren Urteil reichen nach Ansicht des Gerichtes völlig aus.

Er selbst will sich die Tat nicht erklären können. Er sei am 1. Oktober 2014 morgens aufgestanden und hätte Hasch konsumiert, sagt er. Die Juristen im Saal zweifeln das nicht an. Drogen im Knast – ein altes Thema. Laut Anklage ging der Russe in den Innenhof. Ohne Anlass stürzte er sich vor den Augen von Beamten und Inhaftierten auf einen Mithäftling aus Litauen. Von hinten hielt er ein Messer an dessen Hals und versetzte ihm eine fünf Zentimeter lange Wunde. Nicht tief, denn die Tatwaffe war das stumpfe Messer der JVA zum Brotschmieren.

Sachverständige geht von Psychose aus

Ein echtes Motiv nennt er nicht. Außer: Angst vor der Gruppe des Mithäftlings. Ansonsten fehle ihm die Erinnerung. Eine Tötungsabsicht hatte schon Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen in der Anklage verneint. Sie lautete nur auf gefährliche Körperverletzung. Das hat Vladimir B. schon anders erlebt. Denn in den Tagen der Attacke auf den Mithäftling hatte er in U-Haft gesessen wegen versuchten Totschlags. Im Sommer 2014 hatte er nach einem Trinkgelage in der Gladbecker City auf einen vermeintlichen Nebenbuhler eingestochen. Sechs Jahre Haft gab das Schwurgericht ihm, ordnete zusätzliche eine Drogentherapie in einer geschlossenen Anstalt an.

Damals galt er als voll schuldfähig. Die Attacke im Knast, zu der es ohne jeden „vernünftigen” Anlass kam, wertete die psychiatrische Sachverständige Maren Losch anders. Hier ging sie von einer durch Drogen veranlassten Psychose aus. Dem Gericht und den anderen Juristen schien vor diesem Hintergrund die Einstellung des Verfahrens angemessen. „Wichtig ist”, mahnte Richterin Jutta Wendrich-Rosch, „dass Sie in der Therapie mitarbeiten”.