Gladbeck. Ohne Leine toben und spielen. Dazu gibt es in Gladbeck genügend Möglichkeiten, meint der zuständige Umweltausschuss. Zum Beispiel im Wittringer Wald.
Die Einrichtung einer öffentlichen Hundewiese zu prüfen, hatte die Fraktion der Linken beantragt, weil es für Hundehalter immer schwerer werde, „ihren Tieren einen
artgerechten Auslauf zu ermöglichen“. In einem eingezäunten Freilauf könnten die Hunde sich zudem ohne störende Leine bewegen und „soziale Kontakte zu Artgenossen suchen“, so die Begründung. Dem Antrag erteilte die Verwaltung jetzt im Umweltausschuss eine Abfuhr. Man sehe letztlich keine Erfordernis dafür, eine Hundewiese einzurichten, so Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs.
Eine öffentliche Hundewiese sei kein neues Thema, informierte auch Ordnungsdezernentin Nina Frense. Vielen Hundehaltern sei dazu offenbar nicht bewusst, dass reichlich freie Auslaufmöglichkeit für ihre Tiere im Stadtgebiet gegeben sei. Vielleicht müsse man dazu noch einmal transparent machen, „wo in Gladbeck überhaupt Leinenpflicht besteht“.
Urteil kippte strikten Leinenzwang
Denn den 2003 für alle Wald und Parkflächen in der Stadt strikt festgeschriebenen Leinenzwang gebe es bereits seit einem Entscheid des Oberverwaltungsgerichtes im
Weitere Flächen, auf denen keine Leinenpflicht besteht
Der „Zweckeler Wald“ westlich der Frentroper Straße in Rentfort-Nord.
Der Baumbestand südlich des Grünen Weges in Zweckel.
Der Stadtgarten an der Rottstraße in Zweckel.
Das „Rentforter Wäldchen“ zwischen Bernskamp, Marcq-en-Baroeul-Straße und Enfieldstr.
Wäldchen an der Gecksheide/Buersche Straße in Mitte-Ost.
Der Stadtgarten an der Johowstraße in Ellinghorst (in Teilen).
Spazierwege entlang der rekultivierten Bergehalden, soweit diese kein Naturschutzgebiet sind (Beschilderung beachten).
Eine private Hundewiese existiert an der Forststr. (Tierhotel)
Sommer 2012 nicht mehr (WAZ berichtete), informierte Gregor Wirgs. Demnach dürfen Hunde zum Beispiel in weiten Teilen des Stadtwaldes am Wasserschloss Wittringen auf den Spazierwegen ohne Leine frei laufen. Nur die Ringallee/Marathonbahn und der Wegebereich rund um Wasserschloss, Teich und Spielplatz sowie die große Spielwiese am Schloss-Parkplatz stehen unter Leinenzwang (siehe Grafik). Dasselbe gilt für den kompletten Bereich des Nord- und Südparkes.
Demnach ist also auch in anderen, beliebten ‘Gassigeher-Bereichen“ der Stadt wie dem Zweckeler Wald, dem Rentforter Wäldchen oder den rekultivierten Bergehalden – soweit kein Naturschutzgebiet – der Hundefreilauf erlaubt (siehe Infobox). Dies gilt allerdings nur für die Wege und unter kontrollierter Aufsicht des Halters, im unbefestigten Wald oder Forst dürfen Hunde nicht allein frei herumstromern und möglicherweise Waldtiere aufschrecken.
Darüber hinaus sind laut Ortsrecht gemäß dem Landesgesetz Hunde „so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Zudem gilt auch; „wer auf Straßen und in Anlagen Hunde mit sich führt, hat die durch die Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen“.
Ordnungsamtschef Wirgs informierte den Ausschuss auch, dass zudem die aktuelle Haushaltslage keine freiwilligen Ausgaben für die Einzäunung (60-70 Euro pro Meter) eines Wiesenareals gestatte.