Gladbeck. . Stadt bezieht Stellung zu Fragen besorgter Bürger. Baugenehmigung war nicht an Verzicht auf den Ruf gebunden. Er soll ab Ende April erklingen.

Der angekündigte tägliche Ruf des Muezzin vom Minarett der Ditib-Moschee beschäftigte auch in der Woche vor Ostern die Gladbecker. In Leserbriefen, E-Mails und in persönlichen Gesprächen haben viele WAZ-Leser Bedenken und Befürchtungen, in einigen Fällen auch Zustimmung und Akzeptanz geäußert.

Viele Bürger wandten sich außerdem direkt an die Stadtverwaltung. Nicht immer waren die Äußerungen ziviler Art, es gab auch üble und unflätige Beschimpfungen, die meistens anonym erfolgten, so der Erste Beigeordnete Rainer Weichelt. Darauf werde nicht reagiert, „mit allen anderen Bürgern sprechen wir persönlich oder antworten schriftlich.“

Was die Bürger bewegt, lässt sich auch an ganz konkreten Fragen zum Muezzin-Ruf, der zwei Wochen nach Ostern erstmals an der Wielandstraße erschallen soll, erkennen. Eine der häufigsten lautet: „Wie laut sind denn 55 Dezibel (db)? Wer garantiert, dass es nicht lauter ist, wo und wie wird das gemessen?“

Dazu erklärt Rainer Weichelt: „Eine Gelsenkirchener Firma hat ein Gutachten nach den Regeln der TA Lärm erstellt und die Lautsprecheranlage am Minarettturm danach ausgerichtet.“ Das heißt, so Weichelt weiter, dass in den drei Lautsprechern so genannte Limiter eingebaut werden. Diese verhindern, dass der Ruf des Muezzin, selbst wenn er lauter gesungen werden sollte, stärker als die erwünschten 55 Dezibel in der Umgebung zu hören sein wird. Das lasse sich übrigens auch nicht manipulieren, „die Limiter sind verplombt“, so Weichelt.

Gemessen wird auf dem Parkplatz vom Möbelparadies

Gemessen werde die Lautstärke allerdings nicht am Minarettturm, sondern erst am nächsten Punkt im Umfeld der Moschee, wo Wohnbebauung möglich wäre: Auf dem Parkplatz vor dem ehemaligen Möbelhaus Tacke dürfen danach nicht mehr als 55 Dezibel ankommen.

Sollte der Ruf dennoch als Lärmbelästigung empfunden werden, können Bürger sich an das Ordnungsamt wenden, das dann die Einhaltung des Lärmschutzes überprüfen wird.

Dass es darüber hinaus Klagen geben kann, schließt Weichelt aber auch nicht aus. Der Stadtverwaltung ist bekannt, dass dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage eines Bürgers aus Oer-Erkenschwick gegen den Muezzinruf in seiner Nachbarschaft vorliegt.

Keine Bedingung bei Genehmigung

Ebenfalls diskutiert wurde die Frage, ob die Genehmigung für den Bau der Moschee Ende der 90er Jahre daran gebunden war, dass es keinen Muezzinruf geben würde. „Das gab es nicht, es wäre rechtswidrig gewesen“, weist Weichelt solche Behauptungen zurück. Es habe womöglich eine Vereinbarung, ein „Gentlemen’s Agreement“, mit dem Moscheeverein gegeben, vorerst auf den Ruf zu verzichten. Jetzt, 17 Jahre später, stelle sich die Situation anders dar.