Gelsenkirchen. . 190 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds stehen dafür bereit. Antragsberechtigt sind die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Gelsenkirchen.

Mit der Richtlinie für die Kommunen ist „Jugend stärken im Quartier“ als gemeinsames Projekt des Bundesfamilienministeriums und des Bundesbauministeriums gestartet.

„Das Ziel ist die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit sowie Perspektivlosigkeit in Stadtteilen mit schwieriger sozialer Lage“, erklärt der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Joachim Poß (SPD). „Quartiersförderung und jugendpolitische Maßnahmen werden durch die Zusammenarbeit der beiden Ministerien effektiv gebündelt.“ Antragsberechtigt sind die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie können Gelder an freie Träger weiterleiten.

Stärkung des Übergangs von der Schule zum Beruf

„Dabei ermöglicht der breite Ansatz des Projekts eine Vielzahl von förderfähigen Projekten. Besonders im Fokus steht die Stärkung des Übergangs von der Schule zum Beruf“, so Poß weiter. „Aber auch Maßnahmen, die der Stärkung des nachbarschaftlichen Umfelds junger Menschen dienen, können realisiert werden.“ Das Projekt wird über die gesamte Laufzeit bis 2020 mit 190 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat zusätzlich einen begrenzten Bundeszuschuss bereitgestellt. „Dieser wird Kommunen wie Gelsenkirchen zu Gute kommen, die besonders von der Zuwanderung aus Südosteuropa betroffen sind“, berichtet Joachim Poß.