Gelsenkirchen. .
Reichlich Arbeit hatte die Gelsenkirchener Polizei mit einem Rollerfahrer (16), den sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (1 Uhr) auf der Wilhelminenstraße in der Feldmark kontrolliert hat. Zunächst konnte er keinerlei Fahrzeug- oder Versicherungspapiere vorlegen.
Die Beamten stellten fest, dass das am Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen bereits 2002 abgelaufen war. Weil das Zündschloss des Fahrzeugs Manipulationsspuren aufwies, überprüften sie die Fahrgestellnummer und stellten fest, dass der Roller im Mai in Gelsenkirchen gestohlen wurde.
Widersprüchliche Angaben
Der Gelsenkirchener machte zur Herkunft des Rollers widersprüchliche Angaben, also nahmen die Beamten ihn fest. Die Überprüfungen auf der Wache ergaben, dass der Roller durch technische Veränderungen schneller als 50 km/h fahren kann, so dass der 16-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Er war zudem bereits in der Vergangenheit durch diverse Eigentumsdelikte aufgefallen. Zudem verlief bei dem Teenager ein Drogenschnelltest positiv. Der Roller wurde beschlagnahmt und der Jugendliche nach Rücksprache mit den zuständigen Justizbehörden in den Morgenstunden wieder entlassen.