Gelsenkirchen. Das Rudelgucken im Hans-Sachs-Haus wird kostenlos sein. Bleibt nur noch das Problem mit dem Lärm: Bisher hat die Stadt die Nachtruhe während der WM noch nicht gelockert. Laut Stadtverwaltung sei dies für das gesamte Stadtgebiet auch nicht möglich. Allerdings könne man Ausnahmen genehmigen.
Das Rudelgucken im Hans-Sachs-Haus ist nicht kostenpflichtig. Das teilte nun Sandra Falkenauer von der SMG (Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen) mit. Die drei Deutschland-Spiele am 16. (18 Uhr), 21. (21 Uhr) und 26. Juni (18 Uhr) können im Rathaus-Foyer jeweils bis zu 500 Personen verfolgen, es gebe aber noch „Luft nach oben“. Die kostenlosen Eintrittskarten seien in zwei bis drei Wochen an der Tourist-Info erhältlich, so Falkenauer. Es sollen vier Karten pro Person und Spiel ausgegeben werden. Jeder Bürger kann also bis zu zwölf Gratis-Tickets bekommen. Im Hans-Sachs-Haus werden während der Spiele Stehtische, aber auch Tische und Stühle aufgestellt. Dazu soll es ein moderiertes Talk-Programm mit einer „Prise Musik“ geben. Beim Talk mit wechselnden Gästen steht der Fußball im Fokus.
Die Bundesregierung hat die Lärmschutzverordnung für den Zeitraum der WM (12. Juni bis 13. Juli) vorübergehend gelockert. Dass sei „eine gute Nachricht für alle Fußballfans in Deutschland“, teilte Christoph Klug, buerscher Gastronom und FDP-Politiker mit. „Leider musste ich nach einem Gespräch mit dem Referat Ordnung vergangene Woche feststellen, dass in unserer Stadt die Nachtruhe während der WM bisher nicht gelockert wurde.“ Das bedeute einen „Imageschaden, denn andere Städte wie z.B. Essen und Recklinghausen haben schon längst die Voraussetzungen für eine WM im Freien auch nach 22 Uhr geschaffen.“ Späte Spiele könne er seinen Biergarten-Gästen nicht zeigen.
"Wird sich zeigen, wie groß das Interesse an Public Viewing ist"
Der JU-Vorsitzende Sascha Kurth stößt ins gleiche Horn: Eventuelle Störungen der Nachtruhe sollten zur WM „gesellschaftlich kein Problem darstellen“. CDU-Oberbürgermeisterkandidat Werner Wöll sagt: „Wenn die Möglichkeit eingeräumt wird, wird es sich zeigen, wie groß das Interesse an Public Viewing auch in GE ist.“
Faktoren für eine Ausnahme-Zulassung
Entscheidungen über die Zulassung von Ausnahmen im Rahmen eines Public Viewing seien von verschiedenen Faktoren abhängig, teilt die Stadt mit.
So sei es etwa entscheidend, ob ein Spiel um 18, 21, 22, 24 oder gar erst um 3 Uhr angepfiffen wird oder ob sich im Umfeld ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung befindet.
Die Verwaltung entgegnet: „Gelsenkirchen und auch keine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland können die Bestimmungen zur Nachtruhe während der Fußballweltmeisterschaft generell für das gesamte Stadtgebiet aufheben.“ Es bestehe aber die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen. „Bislang ist allerdings kein Antrag auf eine Ausnahme auf einer nicht bereits konzessionierten Gaststättenfläche bei der Stadt eingegangen.“ Vorliegende Anfragen von Gaststätten würden geprüft. Für eine öffentliche Fläche habe lediglich eine Anfrage vorgelegen, die aber später zurückgezogen worden sei.