Gelsenkirchen. . Nach seiner erfolgreichen Klage gegen die Kündigung bei Tectum in Gelsenkirchen zieht ein 26-jähriger Callcenter-Agent erneut gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht. Er fühlt sich schlecht behandelt und gemobbt, so der Vorwurf. Nun endet das Kapitel Tectum für den Kläger mit einem Vergleich.
Das Callcenter von Tectum hat sich für die Kammern des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts zu einem Dauerthema entwickelt. Viele Arbeitnehmer, die im Zuge der Insolvenz entlassen wurden, hatten erfolgreich gegen den Verlust des Arbeitsplatzes geklagt. In der zweiten juristischen Runde treffen sich etliche Kläger und Beklagte erneut vor Gericht. Mitarbeiter, die in gleicher Position weiter beschäftigt werden müssen, werden oft nicht ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt.
Viele der Kläger scheinen genervt über den zermürbenden Kampf um den richtigen Einsatzort zu sein. Gükhan Y. wurde zum 31. März letzten Jahres gekündigt. Er klagte und bekam im August Recht. Die Kündigung war unwirksam. Seit dem 13. November arbeitet er wieder als Callcenter-Agent zu sieben Euro die Stunde. Vor Gericht schildert er den Tag der Arbeitsaufnahme: „Ich kam nicht ins Gebäude, hatte keine Schließkarte, musste acht Stunden warten, bekam kein Passwort.“
Seit April hat er kein Gehalt gesehen
Er wandte sich an den Betriebsrat, der ihm empfahl, eine Woche Urlaub zu nehmen. Seit April hat er kein Gehalt gesehen. Der 26-Jährige wirft Tectum vor, ihn bewusst so einzusetzen, damit ihm die Arbeitsmotivation fehle: „Ich sollte als einziger in einem Bereich arbeiten, in dem Dutzende an Bildschirmen aufgestellt sind, aber kein Arbeitsplatz besetzt ist. Die Pausen sind unerträglich, ich bin abgeschottet, darf mit niemandem aus anderen Abteilungen reden. Das ist Mobbing.“
Der 26-Jährige ist jetzt krank geschrieben. Der Arbeitgeber hat den Eindruck, dass der Kläger eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wolle. Doch Y. will schon, wenn man ihn unter normalen Bedingungen arbeiten ließe. So geht es nur noch um eine gütliche Einigung. Bei einem Vergleichsvorschlag des Klägers platzt dem Kammervorsitzenden der Kragen, als die Tectum-Rechtsvertreterin erklärt, bei der ohnehin üblichen Abfindungssumme in Höhe von 1800 Euro erst telefonisch Erlaubnis einholen zu müssen.
Er habe das Gefühl, so Johannes Jasper, dass auf Zeit gespielt werde. Nach telefonischer Rücksprache bot die Juristin 1600 Euro an. So endet das Kapitel Tectum für den Kläger mit einem Vergleich: Er scheidet unter sofortiger Freistellung betriebsbedingt zum 31. März 2014 aus, wird mit 1600 Euro abgefunden und erhält eine Nachzahlung des Gehalts von gut 8000 Euro.