Gelsenkirchen. . Der Callcenter-Betreiber Tectum ignoriert die Entscheidung von Gerichten, entlassene Mitarbeiter wieder in alter Funktion zu beschäftigen. Ein Teamleiter wurde zu den „Anfängern“ versetzt, nachdem er zunächst gar keinen Arbeitsplatz mehr in Ückendorf bekommen sollte. Er wehrte sich erneut mit juristischen Mitteln.
Der Kommunikationsdienstleister Tectum scheint seine Tradition, Mitarbeitern das Leben schwer zu machen, auch 2014 fortzusetzen. Man trifft sich weiter vor Gericht. Viele der entlassenen 90 Mitarbeiter hatten erfolgreich gegen ihre willkürlichen Kündigungen geklagt. Jetzt kämpfen sie erneut vor Gericht darum, dass ihr Arbeitgeber die Urteile auch umsetzt. Die Kläger müssen ihrer vorherigen Position entsprechend weiter beschäftigt werden.
Dutzendweise stapelten sich die Klagen entlassener Mitarbeiter auf dem Schreibtisch des Geschäftsführers und Neueigentümers Dr. Matthias Eickhoff. Auch wenn fast alle Kläger Recht bekamen, dass die Entlassungen zu Unrecht erfolgten, ließen den streitbaren Manager die Entscheidungen des Gelsenkircheners Arbeitsgerichts offensichtlich kalt. Das bekam auch ein 51-Jähriger zu spüren, der trotz erfolgreicher Kündigungsschutzklage jetzt erneut seinen Lohnanspruch seit April 2013 einklagen muss.
Die Rechtsvertreter wie auch die Personalreferentin von Tectum erklärten in der Güteverhandlung, dass sie noch Zeit benötigten, um die Höhe seiner Gehaltsforderungen zu überprüfen. Der 51-Jährige bezieht zur Zeit Arbeitslosengeld. Er wird mindestens bis zur Entscheidung des Gerichts beim Kammertermin am 18. Februar warten müssen, mit welcher Summe er rechnen kann. Kurios scheint auch die Situation im Zusammenhang mit seiner zweiten Klage. Als der Mitarbeiter Ende November 2012 seinen Dienst wieder antreten wollte, konnte er seinen Arbeitsplatz in Ückendorf nicht betreten, die Zugangskarte war gesperrt.
„Seit wann entscheiden denn Richter, wo du arbeitest?“
Der Vorschlag des Arbeitgebers: Er solle seine Tätigkeit im Standort Dortmund fortsetzen, da sein früherer Arbeitsplatz angeblich in Gelsenkirchen nicht mehr existiere. Als der 51-Jährige darauf bestand, seinen vorherigen Job als Teamleiter in Ausbildung wieder anzutreten, wies ihm der vorgesetzte Bereichsleiter einen Platz zu, der gewöhnlich Anfängern das ABC im Callcenter vermitteln soll.
„Seit wann entscheiden denn Richter, wo du arbeitest“, soll der Vorgesetzte seine Anweisung begründet haben. Eine Änderungskündigung erhielt der 51-Jährige nicht. Vor dem Arbeitsgericht kam es dennoch zum Vergleich. Sobald der noch krank geschriebene Tectum-Beschäftigte wieder einsatzfähig ist, muss er wieder als Teamleiter in Ausbildung beschäftigt werden. Ob damit das letzte juristische Wort gesprochen ist? Es könnte erneut spannend werden am ersten Arbeitstag.