Gelsenkirchen. . Der eine war mit dem Auto unterwegs, der andere mit einem Motorroller. Eines war den beiden Männern, die die Polizei am Montag erwischte, gemeinsam: Sie führten ihr Fahrzeug, obwohl sie unter Drogeneinfluss standen. Als erste Maßnahme ordnete die Polizei die Entnahme von Blutproben an.
Verkehrsteilnehmer, die unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs waren, wurden am Montag von Polizeibeamten kontrolliert. Gegen 16.30 Uhr hielten sie einen 37-jährigen Gelsenkirchener auf der Karlstraße in Erle an. Er war ihnen aufgefallen, weil er während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzte.
Bei der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass seine Hände zitterten und seine Pupillen auf Lichtreflexe kaum reagierten. Der Gelsenkirchener gab zu, dass er kurz zuvor mit einem Freund Marihuana konsumiert habe. Die Entnahme einer Blutprobe auf der Wache war die erste Folge für den Mann.
Nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
Gegen 18.40 Uhr kontrollierte dann eine Streifenwagenbesatzung einen 39-jährigen Essener auf der Luitpoldstraße in der Gelsenkirchener Altstadt. Der Mann war mit einem Kleinkraftrad/Roller unterwegs. Als die Beamten von ihm Führerschein und Fahrzeugpapiere einsehen wollten, gab er an, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Außerdem fügte er hinzu, dass das angebrachte Kennzeichen an dem Roller von einem anderen Fahrzeug stamme. Letztendlich räumte der Essener den regelmäßigen Drogenkonsum ein. Auch er musste als erste Maßnahme eine Blutprobe über sich ergehen lassen.