Gelsenkirchen. Der Call-Center-Anbieter Tectum hat nach einer Kündigungswelle reihenweise vor dem Arbeitsgericht verloren. Begründet wurde das Handeln aufgrund der finanziell bedrohlichen Situation des Unternehmens. Allerdings sichert das Management den erfolgreichen Klägern nun eine Weiterbeschäftigung zu.

Tectum-Geschäftsführer Dr. Matthias Eickhoff wird in den vergangenen Wochen gewiss mit hochrotem Kopf die Medien studiert haben. Positive Berichte über den Kommunikationsdienstleiter suchte er vergebens. Reihenweise verlassen ehemalige Mitarbeiter als Sieger im Kampf um Weiterbeschäftigung bei ihrem früheren Arbeitgeber die Säle im Gelsenkirchener Arbeitsgericht.

Das Call-Center hatte während des Insolvenzverfahrens allein in Gelsenkirchen etwa 90 Mitarbeitern gekündigt. Die Argumente der Gerichte für ihre Entscheidungen waren immer gleich. Das Unternehmen hatte es versäumt, Sozialauswahl-Kriterien beim Vergleich zwischen den Mitarbeitern anzuwenden. Wie kann das Management eines führenden Call-Centers derartige Grundregeln missachten?

Bedrohliche finanzielle Situation

Geschäftsführer Eickhoff räumt Fehler ein, sieht sie in erster Linie als Folge der bedrohlichen finanziellen Situation, in der sich Tectum befunden habe. „Wir mussten schnell handeln, um über die Insolvenz das Unternehmen zu retten und wieder besser aufstellen zu können.“ Es habe die Zeit gefehlt, unter Mitarbeitern exakte Sozialdaten zu ermitteln.

Der Manager wehrt sich gegen Vorwürfe, die Liste bewusst so erstellt zu haben, um sich von kritischen Mitarbeitern trennen zu können. Eickhoff: „Wir sind doch keine Laienschauspielgruppe, die sich nach dem Motto ‘Wünsch dir was’ einzelne Beschäftigte herausgepickt hat. Zehn Tage lang haben wir gemeinsam mit dem Betriebsrat an der Liste gearbeitet.“

„Urteile werden wir natürlich respektieren“

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass einige Urteile des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts in zweiter Instanz gekippt werden könnte. Sie will im Einzelfall entscheiden, ob sie Berufung einlegen wird. Noch liegt die schriftliche Urteilsbegründung für viele Entscheidungen nicht vor. Eickhoff: „Urteile werden wir natürlich respektieren und Mitarbeiter, die gewonnen haben, weiter beschäftigen.“

Die Parole des Managements: „Wir wollen wieder erste Wahl werden und erreichen, dass Mitarbeiter wieder an uns glauben.“ Mitarbeiter-Blogs sollen mehr Transparenz ermöglichen und das Gemeinschaftsgefühl verdeutlichen. Und auch durch Grill-Partys soll die Belegschaft zusammenwachsen und die neue Kultur im Unternehmen zementieren.

Kündigung nach der Kündigung

Auf dem Weg zur Gesundung sieht sich Tectum, das in Gelsenkirchen 850 Mitarbeiter beschäftigt. In Essen soll Ende September ein neues Büro bezogen werden, in dem Mitarbeiter unter besseren IT-Bedingungen arbeiten können. Die Geschäftsführung sieht ihr Kerngeschäft weiter in NRW. Einen Wachstumskurs steuert Tectum durch die Dienstleistungserweiterung um die Bereiche Energie, Automotive und Gesundheit an.

Neue Mitarbeiter werden benötigt. In den nächsten Wochen wird das Unternehmen ausreichend Gelegenheit bekommen, auf ehemalige Beschäftigte zurückgreifen zu können. Die meisten Kläger werden ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung anmelden. Doch nicht immer scheinen die Sieger mit offenen Armen empfangen zu werden. Ein erfolgreicher Kläger hatte seine Arbeitskraft nach gewonnenem Rechtsstreit angeboten. Am Tag darauf erhielt er eine erneute Kündigung. Der Vorwurf: Verstoß gegen den Datenschutz.