Gelsenkirchen. . Ab 2014 dürfte das neue Schulgesetz greifen, das vorschreibt, dass Kinder mit Förderbedarf auf Wunsch einen Platz in Regelschulen bekommen müssen. Die Stadt Gelsenkirchen, vor allem aber Kinder und Lehrer stellt das vor gewaltige Herausforderungen.
Der Gemeinsame Unterricht (GU) muss in Gelsenkirchen nun relativ zügig vorangetrieben werden. Ab Sommer 2014 dürfte das neue Schulgesetz gelten, so Schulrat Bernhardt Südholdt im Bildungsausschuss, und damit auch die neue Mindestgröße für Förderschulen. Die würde keiner der sechs Förderschulen Lernen im Stadtgebiet erreichen, da müsse die Stadt überlegen, ob und wie es da Zusammenlegungen geben könnte.
Bereits in der aktuellen Sitzung wurde wegen des 2012 beschlossenen Auslaufens der Förderschulen am Rungenberg und der Michael-Ende-Schule – beide mit Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung (ESE) – deren räumliche Zusammenlegung befürwortet. Dabei zieht die Rungenbergschule mit ihren 84 Schülern an die Surressestraße. Dank Zusammenlegung können die Lehrer effektiver eingesetzt werden, zudem kann das Gebäude der Rungenbergschule dann vom Fördersystem Schemannstraße genutzt werden.
Zahl der Anträge steigt ständig
Bereits ab August soll der Gemeinsame Unterricht (GU) von Kindern mit und ohne Förderbedarf ausgebaut werden. Sechs Grundschulen praktizieren ihn bereits, vier weitere sind bereit dazu. 50 neue Anträge auf GU liegen bereits vor, man rechnet aber mit deutlich mehr. Derzeit lernen 113 Kinder im GU, nur 19 wechseln auf weiterführende Schulen. Die Zahl steigt also deutlich. Ähnlich sieht es in der Sekundarstufe I aus. Mit 125 statt bisher 95 Kindern mit Förderbedarf an Regelschulen rechnet man.
Bereits ab 2014 wird das Budget für Förderlehrer stadtweit errechnet, aufgrund der Kinder mit Förderbedarf, unabhängig von der Schulform, an der sie lernen. Wie diese Lehrer am effektivsten verteilt werden, ist dann Sache der Kommune. Dass dies eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten ist, war fraktionsübergreifender Konsens ebenso wie die Einschätzung, dass integrative Lerngruppen eigentlich kleiner sein sollten, als das Gesetz erlaubt. Die CDU wiederholte ihre Forderung nach Beteiligung des Landes als Gesetzgeber an den Kosten für die Umsetzung der Inklusion.