Essen/Gelsenkirchen. Sehr gelegen kam es einem Gelsenkirchener, dass seine Freundin starke Medikamente nahm und dadurch fest schlief. Er missbrauchte sie dreimal im Schlaf. Die Frau war 2009 schon einmal mit dem Mann zusammen gewesen, damals hatte er ihre Kinder missbraucht und kam dafür ins Gefängnis.

Im Schlaf hatte der 42-jährige Gelsenkirchener seine Partnerin dreimal sexuell missbraucht. Ausgenutzt hatte er, dass sie durch starke Medikamente tief und fest schlief. Dafür muss der vorbestrafte Sexualstraftäter drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, entschied am Dienstag die XVI. Essener Strafkammer. Den Haftbefehl gegen ihn hob sie auf, weil sie keine Fluchtgefahr sah.

Die in der Anklage angedrohte Sicherungsverwahrung bleibt dem Angeklagten aber erspart. Schon Staatsanwältin Katharina Küpper, die für die drei Taten sogar fünfeinhalb Jahre Gefängnis gefordert hatte, sah sie als unverhältnismäßig an. Richter Martin Hahnemann betonte, dass durch das Urteil der Kammer schon die formellen Voraussetzungen für diese Maßregel nicht vorlägen. Tatsächlich sei die Sicherungsverwahrung aber auch den Fällen schwerster Kriminalität vorbehalten. Dieser Fall gehöre nicht dazu.

Hintergrund der Taten ist die komplizierte Beziehung von Täter und Opfer. Beide kennen sich seit Jahrzehnten, lebten lange in einer festen Beziehung. Die heute 49 Jahre alte Frau hielt daran fest, als er eine dreijährige Haftstrafe verbüßte, weil er die Kinder der Frau sexuell missbraucht hatte.

Psychopharmaka eingenommen

Nach der Entlassung im Jahre 2009 lebten sie wieder zusammen. Angstzustände plagten sie damals, so dass ein Arzt ihr starke Psychopharmaka verschrieb. „Tief und fest“ schlief sie dadurch, hatte sie dem Gericht am ersten Prozesstag erzählt.

Das nutzte der Angeklagte aus, zog ihr jeweils den Slip aus und befingerte sie, wie er selbst vor Gericht zugab. Nach der ersten Tat warf die Frau ihn zwar heraus, tagsüber durfte er aber weiter zu ihr gehen. Auch zu einvernehmlichen Sexualkontakten kam es weiterhin zwischen den beiden. 2012 zeigte sie ihn an. Sie begründete das mit ihrer Sorge, dass er seine neue Freundin missbrauchen könne, eine geistig behinderten Frau.

Verteidiger: Nicht überbewerten

Verteidiger Norbert Fölting hatte um eine milde Beurteilung gebeten. Die Taten seien in einer Jahrzehnte alten Beziehung geschehen und der Angeklagte sei nicht gewalttätig gewesen. Das Opfer habe offenbar keine Schäden davongetragen. Fölting: „Das Geschehen darf nicht überbewertet werden.“