Gelsenkirchen.

Der Herbst hat seine schönen Seiten, aber nicht nur: Denn nasses Herbstlaub und Nebel sind bei Autofahrern fast so gefürchtet wie Eis und Schnee.

Wer etwa beim Bremsen oder in enger Kurve aus der Bahn gerät oder auffährt, muss seinen Schaden selber tragen oder die Vollkasko zahlen lassen. Dann reagiert die Kfz-Versicherung mit prompter Rabattrückstufung. „Außer man hat einen so genannten Rabattretter vereinbart“, sagt Ludger Tillmann, Sprecher des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Der ist bei den meisten Tarifen eingeschlossen oder kann dazu gebucht werden.“ Für den Versicherungsnehmer habe das den Vorteil, im Schadensfall nicht zurückgestuft zu werden.

Nachlässige Mieter haben oft nichts zu befürchten

Demgegenüber haben es nachlässige Grundstückseigner oder Mieter gar nicht so schlecht: Denn erfahrungsgemäß werden sie nur selten zur Verantwortung gezogen, wenn sie nasses Laub nicht weggeräumt haben. Sollte ein Gericht der Klage eines Verunglückten stattgeben, übernimmt die private Haftpflicht die Forderungen. Bei einem Mehrfamilienhaus kann die Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, bei einem Ladenlokal die Betriebshaftpflichtversicherung die Verunglückten entschädigen.

Der Gebäudeeigentümer kann die so genannte Verkehrssicherungspflicht, das Freiräumen des Bürgersteigs von rutschigem, nassen Laub, an seine Mieter per Hausordnung delegieren. Da kommt dann wieder die private Haftpflichtversicherung ins Spiel. Bei Verletzungen von Radfahrern und Fußgängern sind die eigene Kranken- und private Unfallversicherung nach einem Sturz zuständig.

Bei Unfällen zum Arbeitsplatz und zurück leistet die Berufsgenossenschaft, aber nur wenn man auf dem direkten Weg zu Schaden kam.