Gelsenkirchen. Weil ein 27-Jähriger seinem gleichaltrigen Freund ein zehn Zentimeter langes Küchenmesser dreimal in die linke Achselhöhle gestochen haben soll, steht er seit Donnerstag vor dem Essener Landgericht. Der mutmaßliche Täter hatte 2,7 Promille Alkohol im Blut.

„Wir haben aus Spaß angefangen zu kämpfen“, sagte der Angeklagte beim Haftrichter in Gelsenkirchen. Der angebliche Spaß endete sehr ernst in jener Nacht des 10. Januar in einer Wohnung an der Moritzstraße in der Altstadt: Der 27-Jährige soll seinem gleichaltrigen Freund ein zehn Zentimeter langes Küchenmesser dreimal in die linke Achselhöhle gestochen haben. P. musste notfallmäßig in den evangelischen Kliniken versorgt werden. Nun steht deshalb Leo K. wegen versuchten Totschlags vor dem Essener Landgericht.

Im Prozess sagt der 27-Jährige erst mal gar nichts. Zu dritt saß man damals in der Wohnung und trank Wein. 2,7 Promille Alkohol wurden später bei Leo K. gemessen. Mit dabei seine Schwester, die Freundin des Opfers. Erinnerungslücken bei Leo K. scheinen angesichts der Alkoholmenge verständlich.

Er habe vom Freund die Faust aufs Auge bekommen, wusste er aber noch beim Haftrichter. Dann habe P. versucht, ihn am Hals zu fassen, woraufhin er selber ein Messer gegriffen, das auf dem Couchtisch im Wohnzimmer gelegen habe, und damit zweimal „geschlagen.“ Er habe dann die Wunde zugehalten, bis die Polizei gekommen sei.

In russischer Heimat kennengelernt

Das Opfer erinnert sich anders. „Wir haben rumgesessen“, erzählt der Zeuge. Leo habe gehen wollen, aber die Haustür sei abgeschlossen gewesen. Deshalb sei er zurückgekommen und: „Dann ist es passiert.“ Leo habe mit dem Messer auf ihn eingestochen. „Ich wollte ihm das Messer abnehmen. Er wollte nicht loslassen. Ich hab das Messer verbogen, da hat er losgelassen.“ Verletzt hat P. sich dabei nicht.

Alle drei kannten sich schon aus der russischen Heimat. Leo K. und P. drückten gemeinsam die Schulbank. Ende 2010 verließ P. die Heimat und zog nach Esens in Niedersachsen. Per Internet nahm er Kontakt zu der Schwester von Leo K. auf, die mit Ehemann und Kind in Gelsenkirchen lebte. Man besuchte sich gegenseitig und die beiden wurden ein Paar. Im März 2011 zog P. nach Gelsenkirchen, wegen der Frau, sagt er und wegen besserer Arbeitschancen. Bevor er eine eigene Wohnung fand, zog er erst einmal zur Freundin, deren Ehemann und Kind. „Gab es da nicht Ärger“, staunt Richter Andreas Labentz. „Nein“, erfährt er, der Ehemann habe nichts dagegen gehabt.