Gelsenkirchen. .
„Na gut“, räumt die Angeklagte ein, „der Hund lässt sich von keinem anfassen“. Aber dass sie dem Tier am Abend des 25. Februar 2011 auf der Leipziger Straße in Gelsenkirchen den Befehl „fass!“ gegeben haben soll, um einen Mann zu überfallen und zu berauben, bestreitet sie. Ebenso will sie dem 40-Jährigen nicht die Hundeleine ins Gesicht geschlagen haben, so wie es die Staatsanwaltschaft vorwirft.
Gemeinsam mit ihrem damaligen Freund soll die 41-Jährige an jenem Abend die Tat geplant haben. Seit Mittwoch muss sie sich wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Essener Landgericht verantworten.
Von der Sonnenbank auf die Anklagebank, so scheint es. Die gut gebräunte Angeklagte hat ein trauriges 20-jähriges Drogenschicksal hinter sich, will nun nach sechsmonatiger Therapie ein anderes Leben beginnen, hat Pläne für die Zukunft ohne Heroin und Alkohol. Ihr neuer Lebensgefährte sitzt im Saal.
Prozess wird fortgesetzt
Der alte hat ihr offenbar nicht gut getan. Die gemeinsamen Tage mit diesem, so schildert sie, begannen morgens mit Bier und Jägermeister am Büdchen, anschließend habe man sich eine Ration Methadon abgeholt und oft für zusätzliches Heroin gesorgt. So soll es auch am Tattag gewesen sein.
Mit dem Überfall will die 41-Jährige nichts zu tun gehabt haben. Sie sei schon voraus gegangen, mit dem angeleinten Hund, erklärt sie und habe von der Rangelei ihres damaligen Freundes mit dem Opfer nichts mitbekommen. 120 Euro soll der dem 40-Jährigen geraubt haben.
„Sie hat gar nichts damit zu tun“, bestätigt der Ex-Freund, der zurzeit eine siebenjährige Freiheitsstrafe auch wegen dieser Sache verbüßt, die Darstellung der Angeklagten. Den Geschädigten bezeichnet der 38-Jährige als Lügner und „unglaubwürdigen Zeugen“. Wenige Tage nach seiner Festnahme hatte sich die Angeklagte wohl schon dem neuen Mann an ihrer Seite zugewendet. Als der Ex aus dem Saal geführt wird, zischt er dem Nachfolger ein durchaus Unheil verkündendes: „Ich warte auf Dich, mein Freund“, zu. Der Prozess wird fortgesetzt.